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Lange nimmt dem Verfassungsschutz die politische Unabhängigkeit – Schwerer Schaden für Verfassungsschutz und das Vertrauen in den Staat

von Rainer Genilke

Mit der Aufhebung der Dienstanweisung, wonach der Verfassungsschutz zu extremistischen Bestrebungen eigenständig Informationen sammelt, bewertet und bei Bedarf Einstufungen vornimmt, wird dem Brandenburger Verfassungsschutz die Unabhängigkeit genommen. Stattdessen will Katrin Lange ab jetzt selber über die Einstufung von extremistischen Bestrebungen entscheiden.

Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Rainer Genilke:
„Der Vorgang ist beispiellos. Die politische Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes ist ein hohes Gut und zwingend notwendig. Die Ministerin hat dem Verfassungsschutz diese Unabhängigkeit genommen und richtet damit schweren Schaden an. Durch die Beschneidung der Eigenständigkeit des Verfassungsschutzes liefert sie die Behörde dem Vorwurf der politischen Einflussnahme aus. Das spielt den Extremisten von links und rechts in die Hände und schwächt die Wehrhaftigkeit der Demokratie. Ministerin Lange muss die Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes unverzüglich wieder herstellen. Ein unabhängiger Verfassungsschutz ist eine zentrale Säule unserer wehrhaften Demokratie. Seine Neutralität muss jederzeit gewahrt bleiben.“
 
Zur gestrigen Entlassung des Verfassungsschutzchefs sagte Genilke:
„Ministerin Lange bleibt bei der Aussage, vom Verfassungsschutzchef nicht über die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextreme Bestrebung informiert worden zu sein.
Vor dem Hintergrund, dass es bereits im Dezember 2024 Berichterstattung zu einem Gutachten des Verfassungsschutzes gab, laut Medien der Brandenburger Verfassungsschutz die Verfassungsschutzämter der anderen Länder informiert haben soll und der Tatsache, dass sich Lange nach der Einstufung des Bundesverbandes der AfD öffentlich kritisch äußerte, ist das wenig glaubwürdig.“