Steeven Bretz zur Urteilsverkündigung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zum Paritätsgesetz
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat heute das Paritätsgesetz in Thüringen für nichtig erklärt, weil es unter anderem ungerechtfertigt in die Freiheit der Parteien eingreift. Hierzu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Steeven Bretz:
„Wir sehen uns in unserer Skepsis gegenüber dem Paritätsgesetz durch die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs bestätigt. Gleichwohl gilt es, die Entscheidung des Brandenburger Landesverfassungsgerichtes abzuwarten. Unabhängig von den gerichtlichen Entscheidungen ist die Gleichstellung von Frauen und Männern stärker als bisher auf den verschiedenen Ebenen zu fördern. Die CDU wird auf ihrem kommenden Bundesparteitag hierzu umfangreiche Maßnahmen beraten.“
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