17.01.2019, 10:41 Uhr

CDU und Grüne wollen Hortbetreuung für Kinder mit schwerer Behinderung verbessern
Kristy Augustin: Betroffene Eltern brauchen jetzt endlich eine verlässliche Lösung

Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem Kinder und Jugendliche mit schwerer Behinderung im Kita-Gesetz einen Rechtsanspruch auf Hortbetreuung unabhängig vom Alter bekommen sollen. 
Bisher gelten für sie die gleichen Regeln wie für alle anderen Kinder und Jugendlichen: Der Hort endet, sobald sie in die 7. Klasse kommen. Betroffen sind ersten Schätzungen zufolge mindestens 1.700 Kinder und Jugendliche.

Dazu erklärt Kristy Augustin, Sprecherin für Familien, Frauen und Jugend der CDU-Fraktion:

„Kinder und Jugendliche mit schwerer Behinderung brauchen oft Betreuung rund um die Uhr, egal wie alt sie sind. Andere Länder, wie zum Beispiel Berlin, sehen darum Ganztagsangebote an den Schulen vor. In Brandenburg aber werden die Eltern von älteren Kindern oder Jugendlichen mit Behinderung alleingelassen. Besonders schwierig wird es in den Ferien. Die Eltern sind oft gezwungen, sich beruflich einzuschränken oder sogar ihren Beruf ganz aufzugeben. Diese Notlage ist eigentlich seit Jahren bekannt, aber SPD und Linke schieben das Problem immer wieder auf die lange Bank. Betroffene Eltern brauchen jetzt endlich eine verlässliche Lösung. Die kann ihnen nur ein gesetzlich verankerter Rechtsanspruch geben.“

Die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Marie Luise von Halem, sagte:

„Hortbetreuung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen ab der 7. Klasse ist eine Frage der Gerechtigkeit: sowohl für die Kinder und Jugendlichen, damit sie auch am Nachmittag mit Gleichaltrigen Kontakt haben, als auch für die Eltern, die sonst nur begrenzt berufstätig sein können. Sie alle sollen gleichberechtig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Das umzusetzen, hat die Landesregierung seit Jahren verschlafen. Mit unserem Gesetzentwurf kann dieser Missstand noch in dieser Legislaturperiode beendet werden."


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