Hinterbliebenenversorgung für Ehrenamtler klar verbessert Björn Lakenmacher: Ein erster wichtiger Schritt
Die Landesregierung hat heute im Auftrag des Landtages Brandenburg die Hinterbliebenenversorgung für im Einsatz verstorbene Retter verbessert. Rückwirkend zum 1. Januar 2017 erhalten Angehörige bis zu 60.000 EURO Soforthilfe. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Björn Lakenmacher, bezeichnete diese Maßnahme als richtige Reaktion auf den dramatischen Todesfall zweier Feuerwehrkameraden im vergangenen Jahr. „Wir haben hohen Respekt vor allen Brandenburgerinnen und Brandenburgern, die für uns bei den Berufsfeuerwehren, bei den freiwilligen Feuerwehren, im Katastrophenschutz, in den Rettungsdiensten und den Hilfsorganisationen Dienst leisten. Diese Menschen engagieren sich unter Inkaufnahme hoher persönlicher Risiken für unsere Gesellschaft; sie engagieren sich für uns alle. Wir hoffen und wünschen, dass die angesprochenen Leistungen für die Hinterbliebenen und für die Angehörigen so selten wie möglich - ja nie - in Anspruch genommen werden müssen. Es war aber wichtig, dass wir für den schlimmsten Fall besser vorsorgen.“
Lakenmacher bemängelte, dass die Landesregierung dem Auftrag des Landtages bisher nicht in vollem Umfang nachgekommen sei. „Die Hinterbliebenenversorgung ist ein erster wichtiger Schritt. Die Landesregierung hat aber den klaren Auftrag auch für eine Unfallversicherung für ehrenamtliche und angestellte Rettungskräfte zu sorgen. Das bleiben Innenminister Schröter und Ministerpräsident Woidke heute noch schuldig. Hier erwarten wir eine zügige Umsetzung der Vorgaben des Landtages.“
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