19.01.2018, 10:12 Uhr

CDU und Grüne mit Entwurf für ein familiengerechtes Kita-Gesetz
Mehr Personal bei längeren Öffnungszeiten


Die Brandenburger Kindertagesstätten bekommen derzeit das Personal für familiengerechte Öffnungszeiten nicht finanziert. Deshalb schließen die Einrichtungen entweder zeitig oder die Kita-Gruppen werden insbesondere in den Randzeiten größer, als es eigentlich für die Kinder gut wäre. Darum haben CDU und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das Kita-Gesetz geändert wird. Künftig sollen Kitas mehr Personal für die Kinder bekommen, die acht Stunden und länger betreut werden. Auf diese Weise werden Stellen für 1.700 Erzieher/innen finanziert.

CDU-Bildungsexperte Gordon Hoffmann erklärt zum Gesetzentwurf: "Eltern mit einem langen Arbeitstag haben entweder Schwierigkeiten, Kitas mit passenden Öffnungszeiten zu finden – oder sie erleben in Randstunden zu große Gruppen und fragen sich besorgt, ob das für ihre Kinder eigentlich gut sein kann. Das liegt daran, dass das Kita-Gesetz lange Öffnungszeiten nicht ausreichend berücksichtigt. Im Pendlerland Brandenburg geht das an der Wirklichkeit vorbei. Jedes dritte Kita-Kind wird neun Stunden oder sogar länger betreut. Wir müssen das Gesetz ändern, damit es endlich in der Wirklichkeit Brandenburger Familien ankommt. In Zukunft können die Eltern dann gut betreute Kinder von der Kita abholen und mit den 1.700 neuen Erzieherinnen können mehr Kitas familiengerechte Öffnungszeiten anbieten, was bislang einfach nicht machbar war.“ Die bildungspolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Marie Luise von Halem sagt zu dem Gesetzentwurf: „Kitas sind Bildungseinrichtungen. Um diesen Auftrag zu erfüllen, brauchen die Erzieherinnen und Erzieher Zeit für die Kinder. Brandenburg ist beim Betreuungsschlüssel aber unter den Schlusslichtern im Bundesvergleich. Da lange Betreuungszeiten bisher nicht ausfinanziert sind, ist der Betreuungsschlüssel in der Praxis sogar noch deutlich schlechter als auf dem Papier. Mit der Einführung einer dritten Betreuungsumfangsstufe ab 8 Stunden erhalten die Kommunen endlich die erforderlichen Mittel, um den personellen Bedarf entsprechend der nachgefragten Betreuungszeiten in den Krippen und Kindertagesstätten zu finanzieren. Damit wird eine weitere Voraussetzung für mehr Bildungsqualität in den Kitas erfüllt.“

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