Verfahrensdauer im Strafverfahren Danny Eichelbaum: Kopflose Personalpolitik des Justizministeriums führt zu erheblichen Verlängerungen der Strafverfahren
Wie sich aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU-Fraktion ergibt, liegt die Länge von Strafverfahren in Brandenburg überwiegend erheblich über dem Bundesdurchschnitt. Dieser Trend hat sich in den letzten fünf Jahren noch verschärft: 2011 lag der Bundesdurchschnitt an Landgerichten bei 6,4 Monaten, im Jahr 2015 bei 7,3 Monaten. Im Vergleich hierzu dauerte ein Verfahren am Landgericht Cottbus im Jahr 2011 7,7 Monate, im Jahr 2015 13,9 Monate. Mit 15,9 Monaten im Jahr 2016 ist das Landgericht Potsdam einsamer Spitzenreiter. „Dies liegt auch an der verfehlten Personalpolitik der Landesregierung“ sagte Danny Eichelbaum, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.
Für ein funktionierendes Strafverfahren bedarf es neben den Richtern, auch eine ausreichende Anzahl an Staatsanwälten und Mitarbeitern des mittleren Dienstes. Bei der Staatsanwaltschaft Potsdam sank die Zahl der Staatsanwälte beispielsweise von 80 im Jahr 2011 auf 64 im Jahr 2016.
Auffallend ist außerdem der erhebliche Rückgang im mittleren Dienst an den Strafgerichten: so waren dort 2011 noch 1067 Angestellte tätig, 2016 nur noch 996. Im Hinblick auf die in den nächsten Jahren anstehenden altersbedingten Abgänge ist dies verheerend. Danny Eichelbaum warf der Regierung Konzeptlosigkeit vor, die die Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung gefährde. Neben den Richtern und Staatsanwälten ist der mittlere Dienst elementar für die Aufrechterhaltung des gerichtlichen Geschäftsbetriebs. Ohne ihn könnten Urteile nicht ausgefertigt und der Gerichtsbetrieb nicht in Gang gehalten werden. Es werde jedoch nicht nur zu einem erheblichen Abgang kommen, sondern es fehle auch der Nachwuchs: jahrelang habe die Regierung versäumt, für die Ausbildung zu werben und rechtzeitig Nachwuchs einzustellen, um einen fließenden Übergang und Wissenstransfer zu ermöglichen. „Die linken Justizminister haben durch ihre Strategielosigkeit auf ganzer Linie versagt. Es geht um das Vertrauen in den Rechtsstaat in Brandenburg. Jedes Opfer muss sich darauf verlassen können, dass Straftaten mit aller Kraft aufgeklärt und zeitnah geahndet werden. Dies ist heute häufig nicht der Fall“, so Eichelbaum.
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