Neue EU-Regelungen können Abschiebungen aus Brandenburg erleichtern
Die Einigung auf europäischer Ebene ist ein wichtiges Signal. Die Mitgliedstaaten zeigen, dass sie bereit sind, Migration gemeinsam zu steuern und bestehende Defizite bei Rückführungen anzugehen.
Für uns gilt ein einfacher Grundsatz: Wer Schutz benötigt, muss Schutz erhalten. Wer jedoch kein Bleiberecht hat, muss unser Land und die Europäische Union wieder verlassen. Nur wenn Entscheidungen des Rechtsstaates auch tatsächlich durchgesetzt werden, bleibt das Asylsystem glaubwürdig und dauerhaft akzeptiert.
Brandenburg arbeitet seit Jahren daran, insbesondere Straftäter und ausreisepflichtige Personen konsequent zurückzuführen. Dafür wurden mit einer Taskforce Strukturen geschaffen und Maßnahmen gebündelt. In der Praxis stoßen die Behörden jedoch immer wieder an Grenzen, weil Rückführungen in die Herkunftsländer oftmals nur sehr eingeschränkt möglich sind.
Genau hier versprechen wir uns von den geplanten europäischen Regelungen Fortschritte. Wenn Rückführungsverfahren europaweit besser koordiniert und bestehende Verfahrenshindernisse abgebaut werden, stärkt das auch die Möglichkeiten Brandenburgs, geltendes Recht durchzusetzen.
Für uns ist klar: Unsere Kommunen, unsere Sicherheitsbehörden und die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass Migration geordnet, gesteuert und begrenzt wird. Die europäische Einigung ist deshalb ein Schritt in die richtige Richtung.