09.05.2023, 12:22 Uhr

Rückenwind für die Kindertagespflege
mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung

Die Kindertagespflege ist in der Landschaft der Kindertagesbetreuung ein gleichrangiges aber nicht gleichwertiges Angebot. Gerade die familiäre Betreuung von maximal 5 Kindern zeitgleich wird sehr geschätzt. Seit den ersten Angeboten in der Kindertagespflege hat sich die Betreuungsform bundesweit weiterentwickelt und ist auf dem besten Weg zum eigenen Berufsstand. Im Gegensatz zum Bundestrend ist die Zahl der Plätze bei Tagesmüttern und –vätern in den vergangenen Jahren in Brandenburg rückläufig. Um das Angebot wieder attraktiver zu machen, sollen nun rechtliche Lücken geschlossen werden. 

In 1. Lesung wird in dieser Woche so das Gesetz zur Stärkung der Kindertagespflege debattiert. Das Gesetz soll zum 01.08.23 in Kraft treten. Ein Kernpunkt ist die Schaffung der Großtagespflege. Ein weiteres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag wird damit umgesetzt. Künftig können sich zwei bis drei Tagesmütter oder -väter zusammenschließen und als sogenannte Großtagespflege bis zu 15 Kinder betreuen. So wird endlich ein arbeiten miteinander statt nur nebeneinander möglich und verbessert die Qualität im Angebot. Zum anderen erhalten die Eltern mehr Sicherheit im Betreuungsalltag, da sich die Kindertagespflegepersonen im Krankheits- und Urlaubsfall leichter vertreten können. Darüber hinaus wird das Qualifikationsniveau der Tagesmütter und -väter an die bundesweite Entwicklung angepasst, sodass in Zukunft eine Qualifizierung über 300 Stunden (bisher 160) zu absolvieren ist.

Dazu erklärt die Sprecherin für frühkindliche Bildung der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Kristy Augustin: 

„Die Kindertagespflege ist im Bereich der Kindertagesbetreuung ein wichtiger Bestandteil geworden, der nicht mehr wegzudenken ist. Als gleichrangige aber nicht gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung sehen sich die Tagesmütter und Tagesväter im Land aber ungleichen Herausforderungen gegenübergestellt. Unterschiedliche Satzungen und Richtlinien in den Landkreisen schaffen unterschiedliche Grundbedingungen. Ob fehlende eindeutige Rechtsklärung, Anpassungen von Qualifizierungen oder variierende Vorgaben der Eignung, der vorliegende Gesetzes ist ein Meilenstein in der Entwicklung der Kindertagespflege. Einführung der Großtagespflege ist ein toller Erfolg und Einlösung des Koalitionsversprechens aber mit dem Gesetzentwurf wird der Kindertagespflege viel Rückenwind gegeben. Für die Kindertagespflegepersonen, für die betreuten Kinder, die Eltern oder Jugendämter bietet der Gesetzesentwurf Klarstellungen, Unterstützung, Sicherheit und verspricht eine Verbesserung der Qualität. Ich sehe den Gesetzentwurf als hoffnungsvolle Grundlage, um wieder mehr Kindertagespflegepersonen für den Bereich zu gewinnen und damit auch mehr Angebote der Kindertagesbetreuung in Brandenburg zu bieten.“
 


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KRISTY AUGUSTIN