03.03.2023, 10:00 Uhr

Balance zwischen Verkehrssicherheit und Interessen
der Land- und Forstwirtschaft - praxistaugliche Lösung gefunden

Besonders zur Erntezeit sind auf den Straßen Brandenburgs vermehrt landwirtschaftliche Fahrzeuge im Einsatz. Moderne Landmaschinen wie selbstfahrende Mähdrescher, Feldhäcksler oder überbreite Traktoren mit Anhängern sind heute oft so groß, dass es besonderer Regeln im Straßenverkehr bedarf, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Betroffen sind auch forstwirtschaftliche genutzte Fahrzeuge. Der Bund hat hier entsprechenden Regelungen erlassen. Die Länder können davon aufgrund regionaler Gegebenheiten abweichen. Insbesondere die Regelung zur Pflicht eines so genannten Begleitfahrzeuges der Kategorie BF3 für Fahrzeuge von einer Breite von 3,50m und einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit bis zu 40 km/h stellt die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zum einen vor einen bürokratischen Mehraufwand. Zum anderen ist diese Regelung aufgrund der Verfügbarkeit dieser Begleitfahrzeuge nicht flächendeckend umsetzbar.

Um hier eine praxistaugliche Lösung zu finden, gab es Gespräche der CDU-Landtagsfraktion und dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) mit der Geschäftsführerin des Forum Natur Brandenburg e.V., Dr. Sabine Buder, die nun zu einem positiven Abschluss gekommen sind. Um die Balance zwischen Verkehrssicherheit und den Interessen der Land- und Forstwirtschaft zu wahren, wird nun die Pflicht eines Begleitfahrzeuges der Kategorie BF3 in eine Pflicht zur Begleitung durch ein BF 2-Fahrzeug umgewandelt. Diese Begleitfahrzeuge können im Gegensatz zu einem BF3-Fahrzeug durch den land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb selber gestellt werden und nicht durch einen speziell geschulten Dienstleister. In Abstimmung mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung wird die entsprechende Verwaltungsvorschrift zeitnah geändert.

 

Dazu erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Dr. Jan Redmann:

„Mit der vorliegenden Regelung fördern wir das Miteinander von privaten und gewerblichen Straßenverkehrsteilnehmern auf den Straßen Brandenburgs, sorgen trotzdem für die notwendige Sicherheit und erleichtern die Arbeit unserer Land- und Forstwirte. Regionale Lebensmittel stehen hoch im Kurs. Deshalb müssen wir auch dafür sorgen, dass landwirtschaftliche Betriebe hier in Brandenburg die Ernte einfahren können und die berechtigten Interessen unserer Bäuerinnen und Bauern ernst nehmen – natürlich auch die der Waldbesitzer. Diese mit der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer in Einklang zu bringen, ist Aufgabe der Politik. Ich bin dem MIL sehr dankbar für die konstruktiven Gespräche.“