Der Evaluationsbericht des Innenministeriums, der nun veröffentlicht wurde, bestätigt unseren Eindruck: Das Brandenburgische Polizeigesetz ist mit den Befugnissen, die der Polizei zur Verfügung stehen, nicht mehr zeitgemäß. Vor allem mit Blick auf die terroristische Bedrohungslage muss es dringend an den heutigen technologischen und gesellschaftlichen Stand angepasst werden.
Besonders Maßnahmen wie die Online-Durchsuchung oder die Quellen-Telekommunikations-überwachung (Quellen-TKÜ) müssen – wie wir bereits 2019 gefordert hatten – durch eine Gesetzesänderung aufgenommen werden. Die Quellen-TKÜ stellt eine besondere Form der Telekommunikationsüberwachung dar, bei der Datenverschlüsselungen umgangen werden können. Seit 2019 hat das Bundesverfassungsgericht zwei Mal entschieden, dass die Quellen-TKÜ rechtmäßig ist und keinen Eingriff in das Grundgesetz darstellt. Wie hilfreich diese Maßnahme ist, sieht man beispielsweise in NRW, wo große Erfolge bei der Bekämpfung von Kinder-Pornographie auf die Quellen-TKÜ zurückzuführen sind. Unser innenpolitischer Sprecher, Björn Lakenmacher hat deutlich gemacht, dass wir für eine effiziente Kriminalitätsbekämpfung auch ein zeitgemäßes Brandenburgisches Polizeigesetz benötigen. Unserer Polizei muss die Möglichkeit gegeben werden, die Online-Durchsuchung, Quellen-TKÜ oder offene Video-Überwachung nutzen zu können. Zudem muss die Gefährder-Ansprache, also die direkte Kontaktaufnahme mit Personen, die als Gefährder eingestuft werden, verbessert werden.
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