Mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit haben wir in dieser Woche unsere Landesverfassung erfolgreich geändert. Damit wird der Kampf gegen den Antisemitismus und Antiziganismus zum Staatsziel. Da unsere Verfassung die Realität abbildet, werden geschlechterneutrale Formulierungen Einzug halten. Gendern mit Binnen-I und Co. wird es aber nicht geben. Die Landesverfassung Brandenburgs ist eine Verfassung für alle Brandenburgerinnen und Brandenburger – daher orientiert sie sich am Sprachgebrauch der Mehrheit der Bevölkerung. Auch den Schutz der Niederdeutschen Sprache haben wir nun in der Verfassung verankert. Denn: Plattdeutsch ist ein wichtiges Kulturgut unserer Heimat. Einen ganz praktischen Gewinn stellt es in der Versorgung unserer älteren Menschen dar. Viele fallen bei Demenz oder Schlaganfall wieder ins Plattdeutsche zurück. Der Austausch mit Pflegerinnen und Pflegern in der Sprache gibt den Menschen ein wichtiges Stück Geborgenheit.
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