Innenminister rückt von Schleierfahndung im ganzen Land ab Björn Lakenmacher: Präzisierung einzelner Strecken hilft organisierter Kriminalität
Brandenburgs Innenminister, Karl-Heinz Schröter, rückt von seinen ursprünglichen Plänen ab, die Schleierfahndung auf das ganze Land Brandenburg auszudehnen und kündigt in einem Interview mit der Märkischen Allgemeinen Zeitung (MAZ) an, im neuen Polizeigesetz genau festzuhalten, an welchen Straßen und Raststätten Identitätsfeststellungen und Durchsuchungen möglich sein sollen. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Björn Lakenmacher, lehnte diese Aufweichung ab.
„Bei einer genauen Bezeichnung der Strecken und Rasthöfe stellt sich die organisierte, grenzüberschreitende Kriminalität darauf ein und kann sich Ausweichstrecken überlegen. Damit wird die Wirkung der Schleierfahndung stark beeinträchtigt“, sagte Lakenmacher. Die Ausweitung der Schleierfahndung auf das gesamte Land sei durch und durch rechtsstaatlich. Es bedeute eben kein willkürliches Kontrollieren, denn die Eingriffsschwelle sei immer der bestehende Kontrollanlass, also ein erkennbares Gefahrenpotential. "Wer einen handlungsfähigen Rechtsstaat will, der muss der Polizei auch die Instrumente in die Hand geben, um den gestiegenen Anforderungen bei der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität zu begegnen. Dazu gehört zwingend auch die längst überfällige Ausweitung der Möglichkeit der Schleierfahndung auf den gesamten öffentlichen Verkehrsraum im Land Brandenburg“, so Lakenmacher.
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