Landesregierung muss Rechtsfrieden für Altanschließer schaffen Sven Petke: Das Motto darf nicht lauten, wer vertraut hat Pech
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat am Donnerstag geurteilt, dass Bescheide für alte Kanalanschlüsse auch gültig bleiben, wenn sie rechtswidrig erhoben wurden. Altanschließer, die in die Richtigkeit der erhobenen Bescheide vertraut haben und keinen Widerspruch eingelegt haben, haben demzufolge trotz eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes keinen rechtlichen Anspruch auf Aufhebung ihres Bescheids.
Der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Sven Petke, wiederholte daraufhin die Forderung der CDU an die Landesregierung auf politischem Wege für Gerechtigkeit zu sorgen. „Die Landesregierung von SPD und Linke ist gefordert, endlich Rechtsfrieden für die Altanschließer herzustellen. Es kann nicht sein, dass diejenigen, die Vertrauen in die Verbände, die Kommunen, die Verwaltung, die Landesregierung, den Landtag und die Justiz in Brandenburg hatten, jetzt die Dummen sind.“ Petke betonte, dass die Brandenburger Landesregierung für die Brandenburger verantwortlich sei. Es gehe in dieser Angelegenheit um das Vertrauen der Bürger in den Staat. „Wer vertraut hat Pech: Das darf nicht die Politik der Landesregierung in Brandenburg sein. Innenminister Schröter muss endlich einen gerechten Lösungsvorschlag auf den Tisch legen.“
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