Oberlandesgericht dämpft Hoffnungen der Altanschließer - Keine Staatshaftung für falsche Beitragsbescheide Sven Petke: Landesregierung darf betroffene Brandenburger nicht weiter alleine lassen
Das Oberlandesgericht (OLG) hat in einer vorläufigen Einschätzung die Ansprüche von Altanschließern auf Staatshaftung zurückgewiesen. Das Fehlverhalten habe beim Gesetzgeber und nicht bei den Wasser-Zweckverbänden gelegen was dazu führe, dass das noch gültige DDR-Staatshaftungsgesetz nicht zur Wirkung komme.
Der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Sven Petke, bezeichnete diese Einschätzung des OLG als Schlag ins Gesicht für die Landesregierung. „Seit 2015 weigert sich die Landesregierung aus SPD und Linke beharrlich, für Rechtsfrieden und Gerechtigkeit für die betroffenen Altanschließer zu sorgen. Selbst die spärliche Hilfe für die Kommunen läuft nur sehr zäh. Das OLG hat deutlich betont, wer Schuld am entstandenen Schaden trägt. Es wird Zeit, dass die Landesregierung Verantwortung gegenüber den betroffenen Brandenburgern übernimmt und sie nicht länger alleine lässt.“
Petke verwies auf zahlreiche parlamentarische Initiativen der CDU-Fraktion zur Unterstützung der Altanschließer. SPD und Linke hätten diese im Landtag Brandenburg alle stets abgelehnt, so der CDU-Politiker. „Die Betroffenen sind oft Leute, die in bescheidenen Verhältnissen leben und einst Hunderte oder gar Tausende Euro hinblättern mussten. Es ist unfassbar mit welcher Kälte SPD und Linke gegenüber diesen Brandenburgern agieren. Wir wollen, dass allen die aufgrund verfassungswidriger Bescheide, Beiträge gezahlt haben, ihr Geld erstattet wird. Nur auf diesem Wege werden wir vollständigen Rechtsfrieden herstellen können.“
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