07.03.2018, 17:55 Uhr

CDU-Fraktion will Änderung des Brandenburger Psychisch-Kranken-Gesetz
Raik Nowka: Opfer vor Mehrfachstraftätern mit einer psychischen Krankheit schützen


Die CDU-Fraktion will die Änderung des Brandenburger Psychisch-Kranken-Gesetz vorantreiben, sodass u.a. die Unterbringung psychisch kranker Täter in einem psychiatrischen Krankenhaus auch dann möglich ist, wenn diese bisher eine Vielzahl vergleichsweise minder schwerer Delikte verübt hat. "Es ist den Opfern von Straftaten nicht mehr erklärbar, warum diese Maßnahme erst umgesetzt wird, wenn ein Schaden an Leib oder Leben von Menschen entstanden ist", sagte Raik Nowka, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion in der Plenardebatte.

Der Antrag sollte außerdem erreichen, dass die Erfahrungen und Kompetenzen der Behörden vor Ort vor Gericht stärker berücksichtigt werden, und nicht nur der Prognose von psychiatrischen Gutachtern, die weder mit dem Umfeld der Täter, noch mit der Vorgeschichte vertraut sind, entscheidende Bedeutung zukommt. Aufgrund der Erfahrungen vor Ort sei eine Überprüfung des Gesetzes dringend erforderlich. "Der Gesellschaft und den Opfern kann nicht zugemutet werden, dass psychisch kranke Mehrfachtäter ungehindert weiter in ihrer Mitte leben und strafbare Taten nahezu sanktionsfrei verüben können", so Nowka.

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