Zur Ankündigung von ProSiebenSat.1, gegen die Neuregelungen des am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Achtzehnten Rundfunkänderungs-Staatsvertrages vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen, sagte die medienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Dr. Saskia Ludwig:
„Für unsere pluralistische Medienlandschaft sind die privaten regionalen Anbieter eine wichtige Säule, die zur Finanzierung ihrer Inhalte hauptsächlich auf regionale Werbeeinnahmen angewiesen sind. Die kleinen Anbieter können aber in der Regel nur eingeschränkt auf überregionale Werbekunden zurückgreifen. Ohne die beschlossene Neuregelung waren die Regionalmedien daher stark benachteiligt und zum Teil in ihrer Existenz bedroht. Der Rundfunkänderungs-Staatsvertrag verhindert somit eine Verzerrung des regionalen Werbemarktes durch regionalisierte Werbung in bundesweit ausgestrahlten Fernsehprogrammen.
Durch die bis zum Jahresanfang gültige Rechtslage wurde den regionalen und lokalen Rundfunk- und Presseanbietern ein Teil ihrer Finanzierungsgrundlage entzogen, ohne dass die betreffenden überregionalen Fernsehveranstalter im redaktionellen Programm einen Beitrag zur regionalen Meinungsvielfalt leisteten. Mit dem 18. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag haben die Bundesländer dieses Ungleichgewicht beseitig. Es wurde festgelegt, dass Anbieter, die nationale Programme ausstrahlen, ihre Werbespots nicht mehr länger nur in einzelnen Regionen senden dürfen. Dies war ein wichtiger Schritt um die regionale Vielfalt der privaten Hörfunklandschaft zu erhalten. Wer bundesweit Fernsehprogramme sendet, sollte sich auch aus dem entsprechenden nationalen Werbemarkt finanzieren.“