Die CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der dafür Sorge tragen soll, dass für die im Lande anhängigen „Altanschließerverfahren“ Musterklagen durchgeführt werden können.
Dazu sagt Henryk Wichmann, kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Unser Gesetzentwurf soll die Verfahren der sogenannten „Altanschließer“ vereinfachen, für mehr Rechtssicherheit sorgen und Prozesskosten auf beiden Seiten – den Beklagten und den Klägern – reduzieren.“
Wichmann weiter: „Dazu sieht unser Gesetzentwurf vor, dass bis zu fünf Widersprüche gesammelt und vor Gericht entschieden werden können. Diese bis zu fünf Widersprüche bilden dann ein Musterverfahren. Alle anderen Widersprüche – zu Weilen bis zu 1.000 Verfahren – ruhen bis dahin. Die Widerspruchsführer der ruhenden Verfahren werden aber als Beigeladene am Musterverfahren beteiligt. Dadurch kann eine Vielzahl an Gerichtsverfahren verhindert werden. Das hat zur Folge, dass weniger Kosten für die klagenden Bürger und dem beklagten Staat entstehen. Rot-Rot ist aufgefordert unserem Vorschlag zu folgen.“
Rainer Genilke, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion, fügt hinzu: „Ich kenne viele Fälle der sogenannten „Altanschließer“. Die Widerspruchsquote ist hoch, dennoch fürchten betroffene Bürger das Prozessrisiko und verzichten häufig auf eine Klage. Das Prozessrisiko sind sämtliche Rechtsverfolgungskosten, z. B. Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren. Das Verfahren einer Sammelklage könnte vieles vereinfachen.“
Der Gesetzentwurf ist abrufbar unter http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w5/drs/ab_5800/5814.pdf und dieser E-Mail beigefügt.
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