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Dr. Saskia Ludwig: Das Grundgesetz garantiert die Meinungs- und Pressefreiheit

Die Anwürfe der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg beantwortet die Abgeordnete Dr. Saskia Ludwig wie folgt:
„Das Grundgesetz garantiert die Meinungs- und Pressefreiheit. In Artikel 5 heißt es:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."
 
 "Die Pres­se­frei­heit und die Frei­heit der Be­richt­er­stat­tung durch Rund­funk und Film wer­den ge­währ­leis­tet. Eine Zen­sur fin­det nicht statt.
 
Die­ses Recht si­chert die Grund­fes­ten jeder De­mo­kra­tie. Genau darum ist es immer wie­der not­wen­dig, die Mei­nungs­frei­heit stets aufs Neue zu ver­tei­di­gen.
 
Auch in Bran­den­burg gilt nach wie vor die Rede- und Mei­nungs­frei­heit.
 
Der heu­ti­ge Ver­such der SPD-Land­tag­frak­ti­on in An­we­sen­heit des Mi­nis­ter­prä­si­den­ten Mat­thi­as Platz­eck, hier im Haupt­aus­schuss des Land­ta­ges die Mei­nungs­frei­heit und die Aus­übung des frei­en Man­da­tes ein­zu­schrän­ken, ist im wie­der­ver­ei­nig­ten Deutsch­land ein ein­ma­li­ger Vor­gang und für de­mo­kra­ti­sche In­sti­tu­tio­nen un­wür­dig.
 
Aus­schlie­ß­lich mei­nen Wäh­lern, mei­ner Frak­ti­on und mei­ner Mär­ki­schen Union bin ich Re­chen­schaft pflich­tig. Ihnen nicht!“