Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack behauptete heute, dass die „unionsregierten Länder“ sich gegen eine Begrenzung der Zinsen für Überziehungskredite geweigert hätten. Die Bundesratsinitiative für eine gesetzliche Dispozinsenobergrenze war heute im Bundesrat gescheitert.
Dazu sagt Dieter Dombrowski, Vorsitzender der Märkischen Unionsfraktion:
„Es sollte der Ministerin und auch allgemein bekannt sein, dass die unionsgeführten Länder keine Mehrheit im Bundesrat haben. Daher ist für mich nicht nachvollziehbar, wie Ministerin Tack zu ihrer Feststellung kommt und erlaube mir, ihr diesen Hinweis auf die aktuellen Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat mit auf den Weg zu geben.“
Darüber hinaus sagt Dombrowski: „SPD und Linke in Brandenburg könnten zudem ihre Glaubwürdigkeit in der Sache unterstreichen, wenn sie in den Verwaltungsräten der Sparkassen des Landes aktiv würden. Stattdessen sind SPD und Linke nur zugegen wenn es darum geht, Spenden und Stiftungserträge der Sparkassen, die sich aus Zinseinnahmen speisen, zu verteilen.“
Henryk Wichmann, verbraucherschutzpolitischer Sprecher, erläutert die Position der Märkischen Unionsfraktion zur Einführung einer gesetzlichen Dispozinsobergrenze:
„Die Dispozinsen sind zu hoch und damit für viele Bürger eine Last. Die unter anderen von Ministerin Tack geforderte gesetzliche Ausgestaltung einer Obergrenze ist jedoch völlig ungeeignet und wäre ein starker Eingriff in die unternehmerische Produkt- und Preisbildung der Kreditinstitute. Die Politik kann den Banken nicht willkürlich vorschreiben, wie hoch Kontoführungsgebühren sein dürfen, oder welche Zinssätze für welche Bankprodukte gelten sollen. Preise und Zinsen entstehen in unserer Sozialen Marktwirtschaft durch Transparenz und Wettbewerb und nicht durch Staatsdiktat.“