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Gutachten: Rechtswidriger Gewässerausbau Müggelspree durchs Land

Dieter Dombrowski/ Dierk Homeyer: Planfeststellung an der Müggelspree ist notwendig

Die betroffenen Bürger und Landnutzer entlang der Müggelspree kämpfen seit Jahren gegen die nasse Enteignung durch das Land Brandenburg. Sie verlangen ein Planfeststellungsverfahren für die zahlreichen bereits umgesetzten wasserbaulichen Maßnahmen an und in der Müggelspree. Zu diesem Thema hat die CDU-Fraktion im Mai 2012 ein Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst des Landtages Brandenburg beauftragt. 
Zu den jetzt vorliegenden Ergebnissen sagt Dieter Dombrowski, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg:
 
„Nach dem Gutachten spricht viel dafür, dass an der Müggelspree ein wesentlicher Gewässerausbau erfolgt ist. Dafür wäre ein Planfeststellungsverfahren notwendig gewesen. Die Betroffenen hätten auf jeden Fall angehört werden müssen. Mit dem Gutachten steht fest, dass das Land seit 2004 die Müggelspree ohne gültigen Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig verändert. Die ökologische Aufwertung der Müggelspree darf nicht als Feigenblatt für den rechtswidrigen Umgang des Landes mit seinen Bürgern herhalten. Wir fordern das Land deshalb auf, umgehend ein Planfeststellungsverfahren für die bereits realisierten Gewässerausbaumaßnahmen durchzuführen. Was für die kommunalen Entwässerungsvorhaben im Oderbruch gilt, muss auch an der Müggelspree gelten. Bis dahin muss der Wasser- und Landschaftsverband ‘Untere Spree’ alle weiteren Gewässerausbauarbeiten - mit Ausnahme der notwendigen Unterhaltungsarbeiten - sofort einstellen.“
 
Dierk Homeyer, zuständiger CDU-Wahlkreisabgeordneter, sagt:
 
„Der rechtswidrige Eingriff führt zu einem konkreten Schaden der Betroffenen, wie die zunehmenden Vernässungen und die damit verbundenen nassen Enteignungen von Erkner bis Hangelsberg deutlich zeigen. Das Gutachten bestätigt, dass die Bürger und Landwirte vom Land jahrelang in die Irre geführt und damit um ihre Rechte sowie um mögliche Entschädigungen gebracht wurden. Damit setzt das Land seine Pannenserie - ähnlich wie bei der Bodenreform- oder Krampnitz-Affäre – zuungunsten der Bürger weiter fort. Das Gutachten schafft insofern auch Gewissheit, weil es die damals vertretene Rechtsauffassung des Ministeriums gegenüber dem Landesumweltamt als zuständige Planfeststellungsbehörde bestätigt. Das damals zuständige Landwirtschafts- und Umweltministerium (MLUV) äußerte 2006 ausdrücklich Vorbehalte gegenüber dem Landesumweltamt und dessen Verzicht auf ein ordnungsgemäßes Planfeststellungsverfahren.“
 
Beide Landtagsabgeordneten machen deutlich, dass sich die Unionsfraktion auch weiterhin für die Betroffenen entlang der Müggelspree gegenüber dem Land einsetzen und die im Juli gegründete Arbeitsgruppe im Umweltministerium kritisch begleiten wird.

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