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Stückwerk Brandenburgisches Naturschutzrecht

Dieter Dombrowski: Rot-Rot verpatzt Bereinigung des Naturschutzrechts und riskiert Verfassungsbruch

Trotz massiver verfassungsrechtlicher Bedenken hat Rot-Rot heute das Gesetz zur Bereinigung des Brandenburgischen Naturschutzrechtes abschließend im Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landtages Brandenburg beraten.
Dazu sagt Dieter Dombrowski, umweltpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Landtag Brandenburg:
 
„Rot-Rot riskiert einen Verfassungsbruch und hat heute die Chance vertan, das Brandenburgische Naturschutzrecht grundlegend zu modernisieren. Die 70 Änderungsanträge aller Fraktionen sind ein Beleg dafür, dass Ministerin Tack es verpatzt hat, das Brandenburgische Naturschutzrecht zu bereinigen.
 
Außerdem haben wir verfassungsrechtliche Bedenken, die von SPD und Linke fahrlässig ignoriert wurden.  Der rot-rote Vorschlag, dass eine Ersatzgeldzahlung abweichend vom Bundesnaturschutzgesetz vor Ausgleich oder Ersatz der Beeinträchtigung erfolgen kann, verstößt aus unserer Sicht nicht nur gegen das Bundesnaturschutzgesetz, sondern auch gegen das Grundgesetz. Die rot-rote Koalition missachtet damit den entsprechenden abweichungsfesten Grundsatz im Bundesnaturschutzgesetz. Danach ist ein Eingriff in Natur und Landschaft grundsätzlich zu vermeiden bzw. durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Nur wenn die Realkompensation nicht möglich ist, kann ein Ausgleich in Form von Ersatzgeld geleistet werden. Grundsätzlich ist der Vorschlag der Koalitionsfraktion wünschenswert, überschreitet aber die Gesetzgebungskompetenz des Landes. Demnach ist der Vorschlag von Rot-Rot verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Die CDU-Fraktion lässt dies nun durch den Parlamentarischen Beratungsdienst prüfen.
 
Ebenfalls kritisieren wir, dass noch nicht unter Schutz gestellte Vogelschutzgebiete in Brandenburg per Gesetz gesichert werden sollen. Die CDU fordert hingegen die Sicherstellung dieser Gebiete per Rechtsverordnung, um die Beteiligten einzubeziehen und den Schutzzweck sowie die Erhaltungsziele gebietsspezifisch festzulegen. Rot-Rot sind die Rechte der Grundeigentümer, Landnutzer und Gemeinden dabei völlig egal. Das zeigt auch der Generalverdacht gegenüber den Landnutzern im Gesetzentwurf, nach dem die Naturschutzbehörde die Ausübung der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie der Jagd in den zukünftigen Schutzgebieten verbieten kann.“
 
Für die CDU waren folgende Prämissen bei der Überarbeitung des Regierungsentwurfes wichtig: Anpassung des Landesrechts an EU- und Bundesgesetz, Abbau von Bürokratie und unnötigen Doppelzuständigkeiten in der Verwaltung, Festlegung verbindlicher Fristen und Erleichterungen für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie die Jagd und Wirtschaft. Uns kam es insbesondere auf praktikable Vorschriften an, die das Miteinander von Naturschutz und Landnutzern wieder fördern und den wertvollen Naturschatz unseres Landes auch in Zukunft schützen.

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