CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
Für Sie im Landtag

Neues Brandenburgisches Naturschutzgesetz verstößt gegen Verfassung

Dieter Dombrowski: Landtagspräsident muss Unterschrift verweigern

Die CDU-Fraktion hat auch bei der heutigen Verabschiedung des rot-roten Gesetzentwurfs zur Bereinigung des Brandenburgischen Naturschutzrechtes verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Ein Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdiensts – beauftragt von der CDU-Fraktion – bestätigte jüngst den Verfassungsbruch von Rot-Rot.
Dieter Dombrowski, umwelt- und agrarpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, sagt:
 
„Wir lehnen diesen handwerklich schlechten, rechtlich höchst bedenklichen und verfassungswidrigen Gesetzentwurf ab. Wir fordern den Landtagspräsidenten auf, seine Unterschrift unter dieses Gesetz zu verweigern.
 
Ein Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdiensts bestätigt unsere verfassungsrechtlichen Bedenken, dass der rot-rote Gesetzestext sowohl gegen das Bundesnaturschutzgesetz als auch gegen das Grundgesetz verstößt. Mit der Gleichstellung der naturschutzfachlichen Kompensation von Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Ersatzgeldes missachten SPD und Linke einen allgemeinen und abweichungsfesten Grundsatz im Bundesnaturschutzgesetz. Danach ist ein Eingriff in Natur und Landschaft grundsätzlich zu vermeiden bzw. sind nicht vermeidbare Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Erst wenn eine Beeinträchtigung des Naturhaushalts nicht ausgeglichen oder ersetzt werden kann, kann vom Verursacher ein Ersatzgeld an das Land gezahlt werden. Rot-Rot hebelt dieses Grundprinzip aus und nimmt einen Verfassungsbruch in Kauf.
 
Grundsätzlich ist der Vorschlag der Koalitionsfraktion aber begrüßenswert und wird auch von der CDU inhaltlich unterstützt. Der rot-rote Gesetzestext überschreitet aber eindeutig die Gesetzgebungskompetenz des Landes und ist damit verfassungswidrig.“

Dateianhänge