CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
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Justizvollzugs- und Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz

Danny Eichelbaum: Experten bestätigen Sicherheitsbedenken der CDU – Opferschutz muss vor Täterschutz gehen

Heute fanden im Rechtsausschuss des Landtags Brandenburg die Anhörungen zum Brandenburgischen Justizvollzugs- und Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz statt. Danny Eichelbaum, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, sagt dazu: 
„Die Anhörung hat heute eindrucksvoll bestätigt, dass die beiden Gesetzentwürfe der rot-roten Landesregierung nicht zu mehr, sondern zu weniger Sicherheit in Brandenburg führen werden."
 
"Die Si­cher­heits­be­den­ken der CDU wur­den be­stä­tigt. 
 
Der Op­fer­schutz und die In­ter­es­sen der Opfer wer­den in bei­den Ge­set­zen nicht be­rück­sich­tigt. Bran­den­burg be­kommt mit den vor­ge­se­he­nen Voll­zugs­lo­cke­run­gen das tä­ter­freund­lichs­te Straf­voll­zugs­ge­setz. In kei­nem an­de­ren Bun­des­land in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land kön­nen Schwer­ver­bre­cher so leicht und so schnell in den Ge­nuss von Haft­ur­laub kom­men. Das Straf­voll­zugs­ge­setz ist ein Schlag ins Ge­sicht der Kri­mi­na­li­täts­op­fer.
 
Ein sol­cher Weich­spül­voll­zug. ge­fähr­det die Be­völ­ke­rung und wird zu kei­ner bes­se­ren Re­so­zia­li­sie­rung der Straf­tä­ter füh­ren. Jus­tiz­mi­nis­ter Schö­ne­burg (Linke) wird mit bei­den Ge­setz­ent­wür­fen Schiff­bruch er­lei­den. 
 
Er wird mit immer we­ni­ger Per­so­nal seine an­spruchs­vol­len Re­so­zia­li­sie­rungs­maß­nah­men und Dia­gno­se­ver­fah­ren so­wohl im Straf­voll­zug als auch in der Si­che­rungs­ver­wah­rung nicht um­set­zen kön­nen. Al­lein bis 2014 plant die Lan­des­re­gie­rung, 169 Stel­len im Straf­voll­zug ab­zu­bau­en.
 
Die CDU lehnt beide Ge­setz­ent­wür­fe ka­te­go­risch ab.“