CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
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Rechtssicherheit zum Kommunalabgabengesetz

Henryk Wichmann/Björn Lakenmacher: Landesregierung muss zügig für Rechtssicherheit zum Kommunalabgabengesetz sorgen

Vor dem Hintergrund der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über eine Klageangelegenheit im Freistaat Bayern fordert der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Henryk Wichmann  die Landesregierung auf, zügig für Klarheit zu sorgen, wie die Neubewertung des Verfassungsgrundsatzes der Rechtssicherheit durch das höchste deutsche Gericht bezüglich der Verjährungsregelungen im Brandenburger Kommunalabgabengesetz in Brandenburg umgesetzt werden soll.
Schuldner von kommunalen Gebühren und Beiträgen aber auch die Kommunen benötigen jetzt endlich Klarheit bezüglich der Verjährungsregelung von der Landesregierung und dem Landesgesetzgeber. Auch vor dem Hintergrund der Altanschließerproblematik hat diese Frage für Brandenburg eine große Brisanz.
 
 Die Auswirkungen des Urteils auf Brandenburg sind am kommenden Donnerstag Thema im Innenausschuss des Landtags.
 
 Henryk Wichmann, kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Der Bürger darf nicht den Eindruck gewinnen, dass der Staat jederzeit das Recht habe, in die Geldbörsen der Brandenburger zu greifen, nur weil Kommunen über 20 Jahre lang keine rechtswirksamen Satzungen auf den Weg gebracht haben.“
 
 Björn Lakenmacher, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion und Mitglied im Innenausschuss, fordert vor der Sitzung am Donnerstag :
 
 „Die Landesregierung muss schnellstmöglich zum Urteil Stellung nehmen und prüfen, inwieweit das Brandenburger Kommunalabgabengesetz aufgrund dieser neuesten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes geändert werden muss.“
 
 Daneben wird die CDU-Fraktion einen neuen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes in den Landtag einbringen. Der Gesetzentwurf sieht eine Vereinfachung für alle Brandenburger vor, die die festgelegten Beiträge zur Kommunalabgabe auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen wollen. Für solche Verfahren sollen nach dem Gesetzentwurf Musterklagen durchgeführt werden können. Der im Vorjahr eingebrachte Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zu den „Altanschließerverfahren“ wurde damals von der rot-roten Mehrheit abgelehnt.
 
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