CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
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Zum Soziallastenausgleich für Kinder- und Jugendhilfe im kommunalen Finanzausgleich

Ludwig Burkardt: Grundlegende Reform des kommunalen Finanzausgleichs nötig

Zum Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktion SPD und die Linke zum Soziallastenausgleich für die Kinder- und Jugendhilfe sagt Ludwig Burkardt, kommunalfinanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg: „Der Gesetzentwurf von SPD und Linke ist Etikettenschwindel: Hier wird den Kommunen von Landesseite kein neues Geld zur Verfügung gestellt."
"Im Gegenteil, damit wird den Kommunen 2012 großmütig in Aussicht gestellte Mittel wieder entzogen: Das Geld für den Soziallastenausgleich stammt aus dem 2012 beschlossenen Abbau des Vorwegabzuges zu Gunsten der Kommunen. Jeweils die Hälfte des Geldes, das 2014 und 2015 allen Kommunen zufließen sollte, wird nun umgewidmet und soll stattdessen zweckspezifisch an die Landkreise und kreisfreien Städte gehen.
 
Die angekündigten 10 Millionen Euro für die Landkreise und kreisfreien Städte im Jahr 2014 sind ohnehin ein Tropfen auf den heißen Stein. Gerade die kreisfreien Städte haben Kassenkredite in Millionenhöhe. Die ungedeckten Kosten, die im Kinder- und Jugendhilfebereich, von den Landkreisen und Städten getragen werden müssen, übertreffen diese um Vielfaches. Insbesondere weil das Land Aufgaben auf die Kommunen überträgt, ohne diese auszufinanzieren.
 
Die kritische Lage der kommunalen Haushalte kann nur durch eine grundlegende Reform des kommunalen Finanzausgleichs bewältigt werden. Konsolidierte Kommunalhaushalte sind zudem Voraussetzung für jede Kommunalstrukturreform in Brandenburg.“