CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
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Musterklagen für Rechtsstreite zum Kommunalabgabengesetz

Henryk Wichmann/Rainer Genilke: Verfahren zu Kommunalabgaben in Brandenburg vereinfachen

Zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes in Brandenburg hat die CDU-Fraktion im Landtag  einen neuen Gesetzentwurf zur Beratung eingebracht. Der Gesetzentwurf sieht eine Vereinfachung für alle Brandenburger vor, die die festgelegten Beiträge zur Kommunalabgabe auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen wollen.
Für solche Verfahren sollen nach dem Gesetzentwurf Musterklagen durchgeführt werden können. Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion wurde heute in den zuständigen Innenausschuss des Landtags zur weiteren Beratung überwiesen. 
 
Zum Gesetzentwurf der CDU sagt Henryk Wichmann, kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion: „Unser Gesetzentwurf soll die rechtliche Prüfung der festgelegten Beiträge zur Kommunalabgabe vereinfachen, für mehr Rechtssicherheit sorgen und Prozesskosten auf beiden Seiten – den Beklagten und den Klägern – reduzieren. 
 
Dazu sieht unser Gesetzentwurf vor, dass Widersprüche gesammelt und ausgewählte Musterverfahren vor Gericht entschieden werden. Alle anderen Widersprüche – zu Weilen bis zu 1.000 Verfahren – ruhen bis dahin. Dadurch kann eine Vielzahl an Gerichtsverfahren verhindert werden. Das hat zur Folge, dass weniger Kosten für die klagenden Bürger und dem beklagten Staat entstehen. Rot-Rot ist aufgefordert unserem Vorschlag zu folgen.“ 
 
Rainer Genilke, infrastrukturpolitischer Sprecher der Fraktion, fügt hinzu: „Die Vorteile von Musterklagen liegen auf der Hand. Die Beteiligten minimieren die Kosten, da gerichtliche Entscheidungen nur in einem oder wenigen vorher vereinbarten Entscheidungen ergehen. Durch eine verbindliche gerichtliche Entscheidung, die aufgrund der Vereinbarung der Beteiligten auch für die ruhenden Verfahren angewendet wird, wird relativ schnell Rechtssicherheit geschaffen. Da alle betroffenen Bürger die Möglichkeit haben, sich an der Vereinbarung über die Durchführung solcher Musterverfahren zu beteiligen, sind die von jedem Bürger aufzuwendenden Kosten erschwinglich.“
 
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