Zur Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zur Kita-Finanzierung sagen Ludwig Burkardt, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, und Gordon Hoffmann, bildungspolitischer Sprecher der Fraktion:
Ludwig Burkardt: „Damit wird klar: Die Finanzierung der brandenburgischen Kommunen muss dringend reformiert werden. Das geht nicht ohne ein kommunales Entschuldungsprogramm. Ohne ein solches geht auch keine kommunale Gebiets- und Funktionalreform.“
Gordon Hoffmann: „Es ist ein Armutszeugnis, dass das brandenburgische Bildungsministerium – trotz klarer Hinweise durch Landkreistag und Städte- und Gemeindebund – im Gesetzgebungsverfahren wieder einmal nicht in der Lage war ein handwerklich sauberes Gesetz zu erarbeiten. Erneut muss ein Gericht die Lage klar stellen.“
Ministerin Münch (SPD) muss jetzt dafür sorgen, dass im Rahmen einer Gesetzesänderung die berechtigten Ansprüche der Kommunen gewährt werden. Die Qualität der frühkindlichen Bildung darf dabei aber nicht darunter leiden.
Über die ‚handwerkliche Bereinigung‘ hinaus, wäre die Ministerin gut beraten im gleichen Schritt die Qualität der frühkindlichen Bildung weiter zu entwickeln. So brauchen beispielsweise Kita-Leiter/innen mehr Zeit, damit sie sich um die Qualität der Einrichtungen kümmern können.“