CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
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Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zur Kita-Finanzierung

Ludwig Burkardt/Gordon Hoffmann: Ansprüche der Kommunen in der Kita-Finanzierung berechtigt

Zur Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zur Kita-Finanzierung sagen Ludwig Burkardt, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, und Gordon Hoffmann, bildungspolitischer Sprecher der Fraktion:
Ludwig Burkardt: „Damit wird klar: Die Finanzierung der brandenburgischen Kommunen muss dringend reformiert werden. Das geht nicht ohne ein kommunales Entschuldungsprogramm. Ohne ein solches geht auch keine kommunale Gebiets- und Funktionalreform.“
 
Gor­don Hoff­mann: „Es ist ein Ar­muts­zeug­nis, dass das bran­den­bur­gi­sche Bil­dungs­mi­nis­te­ri­um –  trotz kla­rer Hin­wei­se durch Land­kreis­tag und Städ­te- und Ge­mein­de­bund – im Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren wie­der ein­mal nicht in der Lage war ein hand­werk­lich sau­be­res Ge­setz zu er­ar­bei­ten. Er­neut muss ein Ge­richt die Lage klar stel­len.“
 
Mi­nis­te­rin Münch (SPD) muss jetzt dafür sor­gen, dass im Rah­men einer Ge­set­zes­än­de­rung die be­rech­tig­ten An­sprü­che der Kom­mu­nen ge­währt wer­den. Die Qua­li­tät der früh­kind­li­chen Bil­dung darf dabei aber nicht dar­un­ter lei­den.
 
Über die ‚hand­werk­li­che Be­rei­ni­gung‘ hin­aus, wäre die Mi­nis­te­rin gut be­ra­ten im glei­chen Schritt die Qua­li­tät der früh­kind­li­chen Bil­dung wei­ter zu ent­wi­ckeln. So brau­chen bei­spiels­wei­se  Ki­ta-Lei­ter/innen mehr Zeit, damit sie sich um die Qua­li­tät der Ein­rich­tun­gen küm­mern kön­nen.“