CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
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Zur Kormoranverordnung des Landes Brandenburg

Dieter Dombrowski: Verlängerung der bisherigen Kormoranverordnung längst überfällig – Verkürzung der Geltungsdauer auf zwei Jahre unverständlich

Zur Verlängerung der noch bis 30.09.2013 gültigen Kormoranverordnung durch Umweltministerin Tack (Linke) sagt der für Fischereibelange und Umwelt zuständige Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Dieter Dombrowski:
„Es wurde höchste Zeit, dass Umweltministerin Tack ihre ideologischen Scheuklappen endlich abnimmt und die Kormoranverordnung verlängert."
 
"Die­ser Schritt ist seit Lan­gem über­fäl­lig und schafft end­lich die not­wen­di­ge Rechts­si­cher­heit für die Er­werbs­fi­scher und Teich­wir­te in Bran­den­burg. Ohne die Ver­län­ge­rung hät­ten sie auf­wen­di­ge und bü­ro­kra­ti­sche Ein­zel­fall­ge­neh­mi­gun­gen für jedes ein­zel­ne Ge­wäs­ser be­an­tra­gen müs­sen. Diese Ver­ord­nung un­ter­stützt so­wohl die bran­den­bur­gi­sche Er­werbs­fi­sche­rei und Fisch­zucht als auch den Fisch­be­stand in den Ge­wäs­sern und Teich­wirt­schaf­ten sowie den Be­stand ge­schütz­ter Fisch­ar­ten, wie den Stör.
 
Un­ver­ständ­lich ist, dass die Kor­mo­r­an­ver­ord­nung nur um zwei Jahre ver­län­gert wer­den soll. Nach die­ser ver­kürz­ten Gel­tungs­dau­er solle erst ein­mal über­prüft wer­den, wie sich die Re­ge­lun­gen auf den Brut­be­stand des Kor­mo­rans und die Re­du­zie­rung fi­sche­rei­wirt­schaft­li­cher Schä­den aus­ge­wirkt haben, so Mi­nis­te­rin Tack heute. In einer Ant­wort auf eine par­la­men­ta­ri­sche An­fra­ge ant­wor­te­te Mi­nis­te­rin Tack noch im Juli 2013, dass die auf der Grund­la­ge der jet­zi­gen Kor­mo­r­an­ver­ord­nung zu ver­zeich­nen­den Ab­schuss­zah­len k e i n e n Ein­fluss auf die Brut­paar­zah­len in Bran­den­burg hat­ten. Diese Kehrt­wen­de und Zwei­fel an ihrer ei­ge­nen Aus­sa­ge soll­te die Mi­nis­te­rin  um­ge­hend klä­ren.“