CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
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Sondervotum der CDU-Fraktion zum Abschlussbericht der Enquete-Kommission 5/2

Dieter Dombrowski/ Sven Petke: Wir lehnen den Fusionszwang von SPD und Linke ab – Funktionalreform vor Kreisgebietsreform

Die CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg hat den Abschlussbericht der Enquete-Kommission 5/2 „Kommunal- und Landesverwaltung – bürgernah, effektiv und zukunftsfest – Brandenburg 2020“ abgelehnt und ein Sondervotum mit eigenen Positionen erstellt.
Dieter Dombrowski, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, sagt dazu:
„Als wir vor fast drei Jahren den Impuls für die Enquete-Kommission gegeben haben, war es uns wichtig zu klären, wie Brandenburg angesichts rückläufiger Bevölkerungsentwicklung lebenswert bleibt und wie bürgernah und leistungsstark die Gemeinden und Landkreise in Zukunft sein sollen. Wir haben uns als CDU-Fraktion diesen Fragen gestellt und Antworten geliefert.
Für uns ist es entscheidend, dass zu Beginn klar sein muss, welche Aufgaben die Kommunen und welche das Land künftig erfüllen sollen. Eine Funktionalreform muss vor einer möglichen Kreisgebietsreform kommen. Wir lehnen den Fusionszwang von SPD und Linke ab und setzen auf Freiwilligkeit. Identitätslose Großgemeinden dürfen nicht in Brandenburg entstehen.“
Sven Petke, stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission 5/ 2, sagt:
„Eine Kreisgebietsreform kommt für uns nur dann in Betracht, wenn die Einspar- und Optimierungseffekte für Brandenburg wissenschaftlich fundiert und nachvollziehbar belegt werden. Die gewachsene regionale Heimatverbundenheit in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden ist bei allen Veränderungen zu berücksichtigen.
Wir lehnen eine vorschnelle Gebietsreform ab. Wir schlagen ein Modell mit zwei Phasen vor:
1. Phase: Optimierung der Verwaltungsstrukturen der Landkreise und kreisfreien Städte durch nachhaltige Kostenreduzierung, kommunale Kooperationen, Bürger- und Fachbüros, gemeinsames Teilen von Personal, Sachmitteln und Dienstleistungen, E-Government und freiwillige Zusammenschlüsse von Landkreisen und kreisfreien Städten unter den Gesichtspunkten der Kostenreduzierung und der Erhöhung der Qualität der Verwaltungsdienstleistungen.
2. Phase: Unfreiwillige Zusammenschlüsse von Landkreisen und kreisfreien Städten in moderater Weise, falls dadurch belegbar eine wesentliche Verbesserung der Kostenlage und der Verwaltungsqualität herbeigeführt werden kann.
Grundlage für beide Phasen ist eine echte Kosten-Nutzen-Analyse für Brandenburg und eine gründliche mit gebotener Sorgfalt durchgeführte Risikoprüfung.
Auf Gemeindeebene ist uns das Amtsgemeindemodell wichtig, mit dem wir uns in der Diskussion durchsetzen konnten. Die Amtsgemeinde hat einen direkt gewählten hauptamtlichen Amtsbürgermeister und eine gewählte Amtsversammlung. Dadurch wird die Amtsgemeinde gegenüber dem bisherigen bundkörperschaftlichen Amt stärker demokratisch legitimiert und in ihrer Handlungsfähigkeit gestärkt.
Bei den Gemeinden sehen wir die Mindesteinwohnerzahl von 5.000 Menschen in 2030 als sinnvoll an. Hier wird unser Ansatz von bürgernahen Strukturen ganz deutlich, die durch Gemeinden in Elefantengröße nicht erreicht werden. Im Abschlussbericht der Enquete-Kommission wird von 10.000 Menschen ausgegangen, Vertreter der Linken haben die Zahl von 15.000 und die SPD sogar von 20.000 Einwohnern als Mindestgröße geäußert. Das Ergebnis wären zentralistische Großgemeinden, die wir kategorisch ablehnen.“
 
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