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Schließung der Jugendheime der Haasenburg GmbH

Beate Blechinger/ Gordon Hoffmann: Staatliche Aufsichts- und Fürsorgepflicht versagte – Geschlossene Unterbringung bleibt letztes Mittel

Heute wurde der Bericht der Expertenkommission zu den Vorwürfen gegen den Jungendheimbetreiber Haasenburg GmbH vorgestellt. Ministerin Münch verkündete daraufhin die Schließung der Einrichtungen der Haasenburg und eine Neuaufstellung der Heimaufsicht.
Beate Blechinger, Kinderschutzbeauftragte der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, sagt:
 
„Eine geschlossene Unterbringung von Jugendlichen mit erheblicher Selbst- und Fremdgefährdung bleibt letztes Mittel. Daran zweifelt auch der Bericht der Expertenkommission nicht. Bei der Haasenburg gibt es jedoch eine nicht akzeptable Diskrepanz zwischen Selbstbild, Konzeption und Wirklichkeit. Auf dieser Grundlage sehen wir keine Alternative zur Schließung der Einrichtungen der Haasenburg, ohne die grundsätzliche Notwendigkeit einer geschlossenen Unterbringung in Frage zu stellen. Psychiatrie oder Gefängnis sind für uns keine Alternativen.
 
Ministerin Münch muss sich den Vorwurf gefallen lassen, für das rot-rote Prestigeprojekt Inklusion hundert Stellen hervorzuzaubern und die staatliche Pflichtaufgabe der Heimaufsicht personell zu vernachlässigen.“
 
Gordon Hoffmann, jugendpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, sagt:
 
„Der Bericht bestätigt unseren Verdacht, dass die staatliche Aufsichts- und Fürsorgepflicht eklatant versagt hat. Der Personalnotstand beim Landesjugendamt war schon lang bekannt und wurde nicht zuletzt von uns mehrmals kritisiert. Es ist unbegreiflich, wie drei Mitarbeiter des Landesjugendamts rund 400 Einrichtungen in Brandenburg wirksam beaufsichtigen können. Für diese Feststellung brauchen wir die von Ministerin Münch angekündigte interne Untersuchung nicht. Hier hat das Ministerium und ihre Leitung versagt. Ministerin Münch muss sich fragen lassen, welche Verantwortung sie für das Versagen trägt.“