Zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes in Brandenburg hat die CDU-Fraktion im Landtag einen Gesetzentwurf zur Einführung von Musterklagen sowie einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf von SPD und Linke für die sogenannten Altanschließerregelungen eingebracht.
Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion sieht eine Vereinfachung für alle Brandenburger vor, die die festgelegten Beiträge zur Kommunalabgabe auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen wollen. Für solche Verfahren sollen nach dem Gesetzentwurf Musterklagen verbindlich durchgeführt werden können um für mehr Rechtssicherheit zu sorgen und Prozesskosten auf beiden Seiten – den Beklagten und den Klägern – zu reduzieren.
Zur Ablehnung des Gesetzentwurfes durch SPD und Linke sagt Henryk Wichmann, kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Die Angst vor hohen Prozesskosten schreckt Menschen oft ab, ihr Recht zu suchen und die Bescheide der kommunalen Träger für die Anschlussbeiträge und Gebühren zu überprüfen. Umso wichtiger ist es, eine Überprüfung so zu gestalten, dass jedem Bürger zumindest eine solche Überprüfung zu zumutbaren Bedingungen ermöglicht wird. Die Ablehnung dieser Vereinfachung durch SPD und Linke ist nicht nachvollziehbar.“
Zum Gesetzentwurf von SPD und Linke für die Altanschließerregelungen sagt Henryk Wichmann:
„Im Unterschied zu SPD und Linke setzt sich die CDU-Fraktion für eine Änderung der Festsetzungsverjährungshöchstfrist auf zehn Jahre ein sowie für eine Hemmung der „Altfälle“ vor dem 01.01.2005 ein.
Dafür spricht, dass die Zweckverbände in der Lage sein sollten, innerhalb von zehn Jahren alle Voraussetzungen zu erfüllen, um Beiträge festsetzen zu können. Zudem wird so ein gerechter Ausgleich zwischen dem Beitragsgerechtigkeitsinteresse der Allgemeinheit und dem Interesse an Rechtssicherheit des Beitragsschuldners geschaffen.
Für die sogenannten „Altfälle“, die vor dem 01.01.2005 entstanden sind, besteht eine Sonderlage aufgrund tatsächlicher Ereignisse und Vorgänge, die eine Hemmung der Festsetzungsverjährungsfrist zum 31.12.2004 rechtfertigen. Für diese Fälle vor dem 01.01.2005 sieht die CDU-Fraktion vor, dass die Verjährungshöchstfrist von 10 Jahren erst ab diesem Datum an zu laufen beginnt und mithin für diese Fälle nach dem 31. Dezember 2014 keine Abgaben mehr festgesetzt werden können.“