Die CDU-Fraktion fordert die Landesregierung in Brandenburg auf, ein wirksames Ambrosia-Bekämpfungskonzept zu erarbeiten und damit die Ausbreitung der Pflanze nachhaltig einzudämmen. Ein entsprechender Antrag wurde heute in den zuständigen Ausschuss überwiesen.
Monika Schulz-Höpfner, Abgeordnete aus dem besonders betroffenen Spree-Neiße-Kreis betonte, dass die Eindämmung der Ambrosia-Ausbreitung jetzt angepackt werden muss:
„Das von uns geforderte verbindliche Aktionsprogramm zur Ambrosia-Bekämpfung muss Strategien und Maßnahmen des Landes sowie der für die Gefahrenabwehr zuständigen Ordnungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte umfassen. Eine erfolgreiche Bekämpfung hat durchaus noch positive Aussichten, weil sich die Pflanze noch nicht flächendeckend in Brandenburg ausgebreitet hat.
Mittlerweile gehört die Niederlausitz zu den am stärksten betroffenen Regionen. Die Landesregierung schätzt, dass sich die Bestände der beifußblättrigen Ambrosia vor allem um Calau, Drebkau, Vetschau und Cottbus verdichten und auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, entlang von Verkehrswegen, auf Flächen des öffentlichen Grüns und in privaten Hausgärten weiter ausbreiten werden. Das Gefährliche an der Ambrosia ist ihr Pollen. Dieser stellt wegen seines hohen Allergen-Gehalts eine erhebliche Gesundheitsgefahr dar. Die Symptome reichen von tränenden Augen über Kopfschmerzen bis hin zu Asthma.“
Der agrar- und umweltpolitische Sprecher der Fraktion Dieter Dombrowski, betont, dass der bis zu 40 Jahre keimfähige Samen der Pflanze die Verantwortlichen vor besondere Herausforderungen stellt.
„Das existierende Aktionsprogramm Ambrosia hat zwar durchaus punktuell Wirkung gezeigt. Ein konzeptionell-programmatisches Vorgehen des Landes gegen die Ausbreitung der Ambrosia, um die Gesundheitsgefahren für die Bürger einzudämmen, die Ertragsverluste in der Landwirtschaft oder die Verluste der Artenvielfalt zu minimieren, ist damit leider nicht verbunden gewesen.
Dass die Landesregierung einen weitaus größeren Handlungsspielraum hat, ist - unserer Auffassung nach - unbestritten. Nur muss die Landesregierung diesen auch nutzen. Die Grundlage bildet das Ordnungsbehördengesetz des Landes Brandenburg. Dieses ermöglicht den Erlass einer Verordnung zur Gefahrenabwehr, mit der landesweit oder für Teile des Landes einheitliche und verbindliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Ambrosia-Beständen festgelegt werden können. Deshalb muss die Landesregierung die Einführung solch einer Verordnung umgehend prüfen.
Anstelle eines nur formell bestehenden Ambrosia-Aktionsprogramms brauchen wir endlich verbindliche Maßnahmen, mehr Engagement und Zielstrebigkeit sowie eine stärkere Initiative des Landes. Das fordern betroffene Bürger, Kommunalpolitiker und Landwirte aus der Lausitz im Übrigen seit Langem.“
Den Antrag der CDU-Fraktion können Sie hier abrufen.