Die Landesregierung versucht heute offensichtlichste verfassungsrechtliche Mängel des BTU-Fusionsgesetzes (Nichteinhaltung des Homogenitätsgebots der Professorenschaft bei wissenschaftlich relevanten Entscheidungen) mit der Novelle des Hochschulgesetzes zu beheben. Prof. Michael Schierack, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, sagt dazu:
„Die Gesetzesnovelle greift die Autonomie, die Freiheit von Forschung und Lehre und die finanzielle Gesundheit der Hochschulen an.
Die Regierungskoalition hat heute ein Gesetz beschlossen und die Hochschulen und die Studenten mit Folgen allein gelassen, die sich kaum abschätzen lassen. Denn bei der Rechtsfolgenabschätzung des Gesetzes fehlen die üblichen Angaben zu den Folgekosten.
Die finanziellen Mehrbelastungen sind dadurch vollkommen intransparent. Die Möglichkeiten, die das neue Gesetz dem Ministerium zur Sanktionierung und Disziplinierung der Brandenburger Hochschulen gibt, sorgen für eine Aushöhlung der Hochschulautonomie.
Die Grundlage unserer Normenkontrollklage gegen die Fusion der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz bleibt erhalten. Wir fordern, dass die Fusionsentscheidung rückgängig gemacht wird.
Anstatt die verfassungsrechtlichen Bedenken ernst zu nehmen, diffamiert die Ministerin lieber den designierten Gründungspräsidenten und schickt ihn unter vorgeschobenen Gründen in die Wüste. Ministerin Kunst schadet damit dem Hochschulstandort und zerstört das Vertrauen einer ganzen Region. Ministerpräsident Woidke muss jetzt klar machen, ob er mit dieser Ministerin noch weiter arbeiten kann.“