CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
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Novelle des Hochschulgesetzes

Michael Schierack: Gesetzesnovelle greift die Autonomie, die Freiheit von Forschung und Lehre sowie die finanzielle Gesundheit der Hochschulen an

Die Landesregierung versucht heute offensichtlichste verfassungsrechtliche Mängel des BTU-Fusionsgesetzes (Nichteinhaltung des Homogenitätsgebots der Professorenschaft bei wissenschaftlich relevanten Entscheidungen) mit der Novelle des Hochschulgesetzes zu beheben. Prof. Michael Schierack, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, sagt dazu: 
„Die Gesetzesnovelle greift die Autonomie, die Freiheit von Forschung und Lehre und die finanzielle Gesundheit der Hochschulen an.
 
Die Re­gie­rungs­ko­ali­ti­on hat heute ein Ge­setz be­schlos­sen und die Hoch­schu­len und die Stu­den­ten mit Fol­gen al­lein ge­las­sen, die sich kaum ab­schät­zen las­sen. Denn bei der Rechts­fol­gen­ab­schät­zung des Ge­set­zes feh­len die üb­li­chen An­ga­ben zu den Fol­ge­kos­ten.
 
Die fi­nan­zi­el­len Mehr­be­las­tun­gen sind da­durch voll­kom­men in­trans­pa­rent. Die Mög­lich­kei­ten, die das neue Ge­setz dem Mi­nis­te­ri­um zur Sank­tio­nie­rung und Dis­zi­pli­nie­rung der Bran­den­bur­ger Hoch­schu­len gibt, sor­gen für eine Aus­höh­lung der Hoch­schul­au­to­no­mie.
 
Die Grund­la­ge un­se­rer Nor­men­kon­troll­kla­ge gegen die Fu­si­on der BTU Cott­bus und der Hoch­schu­le Lau­sitz bleibt er­hal­ten. Wir for­dern, dass die Fu­si­ons­ent­schei­dung rück­gän­gig ge­macht wird. 
 
An­statt die ver­fas­sungs­recht­li­chen Be­den­ken ernst zu neh­men, dif­fa­miert die Mi­nis­te­rin lie­ber den de­si­gnier­ten Grün­dungs­prä­si­den­ten und schickt ihn unter vor­ge­scho­be­nen Grün­den in die Wüste. Mi­nis­te­rin Kunst scha­det damit dem Hoch­schul­stand­ort und zer­stört das Ver­trau­en einer gan­zen Re­gi­on. Mi­nis­ter­prä­si­dent Wo­id­ke muss jetzt klar ma­chen, ob er mit die­ser Mi­nis­te­rin noch wei­ter ar­bei­ten kann.“