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Sondervotum Untersuchungsausschuss 5/1

Dierk Homeyer/ Axel Vogel: Kollektives Versagen im Finanzministerium begünstigte möglichen Schaden für das Land durch dubiose Grundstücksverkäufe

Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN  haben zum Schlussbericht des Untersuchungsausschusses ein Sondervotum verfasst.
Der CDU-Obmann im Untersuchungsausschuss 5/1, Dierk Homeyer, wirft dem Finanzministerium vor, durch massives Fehlverhalten und kollektives Versagen das undurchsichtige Geschäftsgebaren der Brandenburgischen Bodengesellschaft mbH begünstigt und einen Schaden für das Land nicht verhindert zu haben:
 
„Die Kontrolle des Finanzministeriums erscheint absolut unzureichend.“, sagt der CDU-Politiker, „Nach unserer Einschätzung ist das Finanzministerium weder seiner Verantwortung für das Land noch das Geld seiner Bürger gerecht geworden."
 
Als Bei­spie­le nennt Dierk Ho­mey­er die Grund­stücks­ver­käu­fe der BBG in Krampnitz, Bad Saa­row und am ehe­ma­li­gen Flug­ha­fen Ora­ni­en­burg. „Der Un­ter­su­chungs­aus­schuss hat auf­ge­zeigt, dass bei die­sen Ge­schäf­ten ein Scha­den für das Land Bran­den­burg ent­stan­den sein könn­te."
 
Der Vor­sit­zen­de der Frak­ti­on von BÜND­NIS 90/DIE GRÜ­NEN und Ob­mann sei­ner Frak­ti­on im U-Aus­schuss Axel Vogel sagt:
 
„Der Un­ter­su­chungs­aus­schuss hat Wir­kung er­zielt, seine Ar­beit hat sich mehr­fach aus­ge­zahlt. Schon kurz nach Be­ginn des Aus­schus­ses ver­schärf­te das Fi­nanz­mi­nis­te­ri­um die Re­geln für den Ver­kauf ehe­ma­li­ger Mi­li­tär­flä­chen. In­zwi­schen wird auch der Land­tag bes­ser ein­ge­bun­den. Der Ver­kauf der Mi­li­tär­lie­gen­schaft Krampnitz wurde rück­ab­ge­wi­ckelt und steht Pots­dam nun zur Ent­wick­lung zur Ver­fü­gung. Zu den du­bio­sen Ver­käu­fen von Lie­gen­schaf­ten in Bad Saa­row und Ora­ni­en­burg er­mit­telt die Staats­an­walt­schaft. Damit ist die or­ga­ni­sier­te Ver­ant­wor­tungs­lo­sig­keit bei der Ver­wer­tung von Lan­des­lie­gen­schaf­ten be­en­det wor­den.“
 
Zum Hin­ter­grund
 
Der Un­ter­su­chungs­aus­schuss wid­met sich seit dem Jahr 2010 der Auf­klä­rung von mög­li­chen Ver­säum­nis­sen und Feh­lern bei Ver­käu­fen lan­des­ei­ge­ner Grund­stü­cke und lan­des­ei­ge­ner Un­ter­neh­men zum Scha­den des Lan­des Bran­den­burg und der Auf­klä­rung der Ver­ant­wor­tung der Bran­den­bur­ger Lan­des­re­gie­run­gen hier­für (Un­ter­su­chungs­aus­schuss zur BBG- und Im­mo­bi­li­en­af­fä­re).
 
Ein kon­kret quan­ti­fi­zier­ba­rer Scha­den ist nur des­halb vom Un­ter­su­chungs­aus­schuss nicht fest­zu­stel­len, weil die­ser keine ei­ge­nen Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­ten in Auf­trag gab. Bei dem Ver­äu­ße­rungs­vor­gang Bad Saa­row Pies­kower Chaus­see ist ein kon­kret zu be­zif­fern­der Scha­den von über 200.000 Euro zu be­fürch­ten.