Die CDU-Landtagsfraktion hat zur heutigen Landtagssitzung einen Antrag zur „Umsetzung des Gesetzes zur vertraulichen Geburt“ eingebracht. Das Gesetz ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Beate Blechinger, Kinderschutzbeauftragte der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, sagt:
„Nach zehnjähriger intensiver Debatte wird mit dem Gesetz ein Angebot geschaffen, dass sowohl das Recht des Kindes berücksichtigt, als auch dem Interesse der Mutter, anonym zu bleiben, Rechnung trägt.
Mit dem neuen Gesetz erhalten werdende Mütter in Not die Möglichkeit, ihr Kind sicher und – auf Wunsch vertraulich – in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen.
Unser Antrag zielt darauf ab, das Beratungs- und Betreuungsangebot bei jungen Frauen als auch deren Umfeld überall in Brandenburg bekannt zu machen. Prävention muss einsetzen, bevor junge Frauen schwanger sind, zum Beispiel indem in der Schule und in Ausbildungseinrichtungen über die Möglichkeit der vertraulichen Geburt informiert wird. Insbesondere muss auch das Umfeld wie Lehrer, Ausbilder, Ärzte, Arbeitgeber dafür sensibilisiert werden. Sie müssen wissen und darüber informieren, dass unbemerkte oder verdrängte Schwangerschaften ein großes Risiko für Mutter und Kind darstellen.
Die CDU-Landtagsfraktion wird das Ihre dafür tun, die Neuerungen bekannt zu machen, damit jede werdende Mutter in Brandenburg Hilfe und Unterstützung erhält.“
Zum Hintergrund
Unter einer kostenlosen und 24 Stunden erreichbaren Telefonnummer ist das Hilfetelefon für Schwangere in Not als eine erste Anlaufstelle erreichbar, die bei Bedarf auch eine mehrsprachige Beratung anbietet. Außerdem erhalten betroffene Frauen im Internet Informationen. Ab der zweiten Jahreshälfte 2014 soll es auch das Angebot einer anonymen Online-Beratung geben.
Telefonnummer „Hilfetelefon – Schwangere in Not“: 0800 40 40 020
Homepage für die Online-Angebote: www.geburt-vertraulich.de
Der entsprechende Antrag befindet sich im Anhang.
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