Behinderte im Land Brandenburg können erneut nicht an einer Wahl teilnehmen. Die Märkische Allgemeine Zeitung berichtet heute allein über 20 Personen in Oberhavel, die nicht im Wählerverzeichnis stehen. Bereits bei der Bundestagswahl wurde Behinderten das Wahlrecht verweigert. Der Rechtsausschuss hat sich schon zwei Mal mit dem Thema befasst und Justizminister Markov sicherte eigentlich Abhilfe zu.
Dazu sagt Henryk Wichmann, CDU-Mitglied im Rechtsausschuss im Landtag Brandenburg:
„Justizminister Markov und Innenminister Holzschuher müssen umgehend sicherstellen, dass Brandenburger mit Behinderungen uneingeschränkt am Sonntag wählen gehen können. Es ist untragbar, wie sich die Behörden gegenseitig die Verantwortung für diese Panne zuschieben – zumal nach der Bundestagswahl genug Zeit gewesen wäre, um das Problem zu klären.
Als CDU- Fraktion werden wir für die Juni- Sitzung des Rechtsausschusses einen entsprechenden Tagesordnungspunkt beantragen und diesen Vorfall auch parlamentarisch noch einmal sehr kritisch hinterfragen.
Das Wahlrecht ist elementar für unseren demokratischen Rechtsstaat. Niemand darf ohne triftigen Grund davon ausgeschlossen werden.“