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Ausschluss von Behinderten an Europa- und Kommunalwahl

Henryk Wichmann: Justizminister Markov und Innenminister Holzschuher müssen sicherstellen, dass Brandenburger mit Behinderungen uneingeschränkt am Sonntag wählen gehen können

Behinderte im Land Brandenburg können erneut nicht an einer Wahl teilnehmen. Die Märkische Allgemeine Zeitung berichtet heute allein über 20 Personen in Oberhavel, die nicht im Wählerverzeichnis stehen. Bereits bei der Bundestagswahl wurde Behinderten das Wahlrecht verweigert. Der Rechtsausschuss hat sich schon zwei Mal mit dem Thema befasst und Justizminister Markov sicherte eigentlich Abhilfe zu. 
Dazu sagt Henryk Wichmann, CDU-Mitglied im Rechtsausschuss im Landtag Brandenburg:
 
„Jus­tiz­mi­nis­ter Mar­kov und In­nen­mi­nis­ter Holz­schu­her müs­sen um­ge­hend si­cher­stel­len, dass Bran­den­bur­ger mit Be­hin­de­run­gen un­ein­ge­schränkt am Sonn­tag wäh­len gehen kön­nen. Es ist un­trag­bar, wie sich die Be­hör­den ge­gen­sei­tig die Ver­ant­wor­tung für diese Panne zu­schie­ben – zumal nach der Bun­des­tags­wahl genug Zeit ge­we­sen wäre, um das Pro­blem zu klä­ren.
 
Als CDU- Frak­ti­on wer­den wir für die Juni- Sit­zung des Rechts­aus­schus­ses einen ent­spre­chen­den Ta­ges­ord­nungs­punkt be­an­tra­gen und die­sen Vor­fall auch par­la­men­ta­risch noch ein­mal sehr kri­tisch hin­ter­fra­gen.
 
Das Wahl­recht ist ele­men­tar für un­se­ren de­mo­kra­ti­schen Rechts­staat. Nie­mand darf ohne trif­ti­gen Grund davon aus­ge­schlos­sen wer­den.“