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Jugendarrestvollzugsgesetz

Danny Eichelbaum: Sanktionscharakter des Jugendarrestes muss erhalten bleiben – kein Kuschelarrest in Brandenburg

Zur heutigen Abstimmung über das Jugendarrestvollzugsgesetz im Landtag Brandenburg sagt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum: 
„Es darf in Brandenburg keinen Kuschelarrest geben. Der rot-rote Gesetzentwurf setzt allein auf die sozialpädagogische Betreuung. Wir wollen hingegen, dass der Sanktionscharakter des Jugendarrestes erhalten bleibt. Repression und Prävention schließen sich nicht aus, sondern sind zwei Seiten der gleichen Medaille. Die Sanktion muss der Tat aber auch auf dem Fuß folgen." 
 
"Bran­den­burg iso­liert sich beim Ju­gend­ar­rest aus ideo­lo­gi­schen Grün­den, an­statt sich der län­der­über­grei­fen­den Ar­beits­grup­pe zur Er­ar­bei­tung eines Ju­gend­ar­rest­voll­zugs­ge­set­zes an­zu­schlie­ßen. Der Ge­setz­ent­wurf ist ein Schnell­schuss mit ekla­tan­ten Män­geln, der zuvor schon von Ex­per­ten in der par­la­men­ta­ri­schen An­hö­rung ab­ge­lehnt wurde.
Die Zu­füh­rung in die Ju­gend­ar­rest­an­stalt er­folgt oft erst vier bis sechs Mo­na­te nach der rechts­kräf­ti­gen Ver­ur­tei­lung. Des­halb muss nach An­sicht der CDU-Frak­ti­on die zeit­li­che Voll­stre­ckung des Ar­res­tes im Ge­setz fest­ge­legt wer­den. Der Ju­gend­ar­rest muss un­mit­tel­bar nach Rechts­kraft des Ur­teils be­gin­nen. Nur wenn der Zeit­raum zwi­schen Tat und Folge kurz genug ist, ver­in­ner­licht ein Ju­gend­li­cher den Zu­sam­men­hang zwi­schen sei­nem Han­deln und der ver­häng­ten Sank­ti­on.
 
 Wir wol­len wei­ter­hin die Ju­gend­äm­ter, die Be­wäh­rungs­hel­fer, die Be­treu­er der Ju­gend­ge­richts­hil­fe und die El­tern in die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung des Ju­gend­ar­res­tes, aber auch in die Nach­sor­ge ein­be­zie­hen. Viele vor­ge­se­he­ne Maß­nah­men sind aber aus Kos­ten­grün­den zu­rück­ge­fah­ren wor­den. Rechts­la­ge und Rechts­wirk­lich­keit klaf­fen jetzt schon aus­ein­an­der.
 
Es ist be­son­ders wich­tig, den Ju­gend­li­chen nach der Zeit im Ju­gend­ar­rest ge­ziel­te Hil­fen und Un­ter­stüt­zungs­maß­nah­men an­zu­bie­ten. Wir be­nö­ti­gen die enge Zu­sam­men­ar­beit von Jus­tiz, Kom­mu­nen, Schu­len, Aus­bil­dungs­stel­len, Ar­beits­agen­tu­ren und Be­ra­tungs­stel­len.“