Die CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg hat heute im Plenum einen Gesetzentwurf zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2013/2014 und der Landeshaushaltsordnung präsentiert. Mit einem sogenannten Sperrvermerk sollen die Abgeordneten stärkere Kontrollmöglichkeiten bei der Mittelvergabe beim Flughafen BER erhalten.
Ludwig Burkardt, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, sagt:
„Ein Sperrvermerk bei Geldern für den Flughafen BER soll die Abgeordneten, als eigentliche Inhaber des Budgetrechts, besser beteiligen. Eine solche Sperre gewährleistet, dass die eingestellten Mittel nur bei Kostenklarheit, Planungssicherheit und ausreichender Information durch die BER-Verantwortlichen vom Gesetzgeber freigegeben werden.
Der Brandenburger Landtag wird zu der Kostenentwicklung am Flughafen bisher nur unzureichend durch die Landesregierung informiert. Dabei haben die Ausgaben eine Dimension erreicht, die ein enormes Risiko für den Landeshaushalt darstellt. Es geht mittlerweile um Steuergelder in Höhe von zehn Prozent des gesamten Jahreshaushalts. Als Abgeordnete haben wir eine Verantwortung für diese Gelder und müssen in der Lage sein, eine Beteiligung an einem öffentlich-rechtlichen Unternehmen zu kontrollieren und Gelder gegebenenfalls an bestimmte Bedingungen zu knüpfen.
Aufgrund der Dimension, die die über die Jahre angestiegenen Ausgaben für Zuweisungen an die FBB GmbH für den Haushalt angenommen haben, ist die bloße Unterrichtung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen bei überplanmäßigen Zuweisungen an die FBB GmbH unzureichend. Nur ein Einwilligungsvorbehalt des Ausschusses für Haushalt und Finanzen wird der Kontrollfunktion des Parlamentes bei einer Landesbeteiligung in diesem Ausmaß gerecht.“