Die Bundesregierung hat sich auf einen Entwurf zu einem Anti-Doping-Gesetz verständigt.
Der Sportpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Sven Petke, begrüßt das Anti-Doping-Gesetz ausdrücklich:
„Gegen Doping muss in Deutschland und Brandenburg endlich auch juristisch konsequent vorgegangen werden. Das Anti-Doping-Gesetz schafft die rechtlichen Möglichkeiten, Sportbetrüger zu entlarven und nun auch strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Der Entwurf darf nun im Gesetzgebungsprozess nicht verwässert werden. Es ist wichtig, dass das Sportland Brandenburg das Vorhaben der Bundesregierung aktiv unterstützt. Es geht um die Glaubwürdigkeit des Sports.
Dazu gehört auch, dass die Ermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) und Gerichte neben den gesetzlichen Zuständigkeiten auch personell und materiell in der Lage sind, Doping in Brandenburg strafrechtlich zu ahnden.
Auch der organisierte Sport ist aufgefordert, das Anti-Doping-Gesetz zu unterstützen. Es darf keine falsche Rücksichtnahme geben. Für die noch immer vorgebrachten Zweifel habe ich kein Verständnis. Schließlich hat die Entwicklung gezeigt, dass der Sport nicht allein in der Lage ist, Doping nachhaltig zu begegnen."
Zum Hintergrund
Laut Entwurf der Bundesregierung soll Doping zum Straftatbestand werden. Der Gesetzentwurf enthält u. a. Regelungen zur uneingeschränkten Besitzstrafbarkeit. Die Höchststrafe für Vergehen beträgt bis zu drei Jahre. Preisgelder können eingezogen werden, wenn der Verdacht besteht, dass gedopt wurde.