Die CDU-Fraktion hat heute im Landtag Brandenburg gefordert, das Brandenburgische Vergabegesetz an die bundeseinheitliche Mindestlohnregelung anzupassen.
Am 1. Januar 2015 wird ein bundeseinheitlicher Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt. Gleichzeitig gibt es das Brandenburgische Vergabegesetz, das die Vergabe öffentlicher Aufträge zu einem Mindestlohn in gleicher Höhe regelt. Es legt Kommunen und Unternehmern jedoch zusätzlich umfangreiche Nachweis- und Kontrollpflichten auf.
Dierk Homeyer, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, sagt dazu:
„Mit der Einführung des Mindestlohnes von 8,50 Euro durch die CDU-geführte Bundesregierung wird das Brandenburger Vergabegesetz weitgehend überflüssig. Der Sinn und Zweck weiter Teile des Gesetzes wird mit dem deutlich differenzierteren bundeseinheitlichen Mindestlohn entfallen. Wenn weiterhin beide Gesetze nebenher bestehen bleiben, leiden die Brandenburger Unternehmen und Kommunen durch eine unnötige doppelte Gesetzgebung auf Bundes- und auf Landesebene.
Wir fordern die Landesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Brandenburgische Vergabegesetz an die bundeseinheitliche Regelung anpasst. Aus dem derzeitigen Vergabegesetz müssen alle Bestimmungen gestrichen werden, die den dann überflüssigen landesspezifischen Mindestlohn regeln und auch die damit im Zusammenhang stehenden Nachweis- und Kontrollpflichten. Wir müssen jetzt die Gelegenheit nutzen, die brandenburgischen Unternehmen und Kommunen von überflüssiger Bürokratie und Kosten zu entlasten.“
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