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Festsetzung von Überschwemmungsgebieten durch die Landesregierung

Ingo Senftleben: Hochwasserschutz ist eindeutig Landesaufgabe

 Nach einer Antwort der Landesregierung sollen sich Tausende von Grundstückseigentümern in potenziellen Überschwemmungsgebieten entlang der Schwarzen Elster und ihrer Zuflüsse künftig selbst vor Hochwasser schützen und dies auch aus eigener Tasche bezahlen. Derzeit legt die rot-rote Landesregierung fest, um welche Gebiete es sich künftig handeln soll. Die CDU-Politiker Ingo Senftleben, Anja Heinrich und Rainer Genilke sehen diese Entwicklung kritisch und erinnern daran, dass Hochwasserschutz zuallererst Landesaufgabe ist:
Ingo Senftleben, Vorsitzender der CDU-Fraktion:
 
 „Die Antwort der Landesregierung ist ein Affront gegenüber den betroffenen Grundstückseigentümern, Unternehmen und Kommunen. Nachdem die Landesregierung die Sanierung der Deiche und den vorbeugenden Hochwasserschutz entlang der Schwarzen Elster und Pulsnitz seit Jahren vernachlässigt und höchst schleppend auf den Weg gebracht hat, sollen nun die in der Region lebenden Menschen selbst Vorsorge treffen und dies aus eigener Tasche finanzieren. Hochwasserschutz ist jedoch eindeutig Landesaufgabe. Bei den Hochwasserrisikoplänen sollte in Betracht gezogen werden, wie beispielsweise die Lausitzer Seenkette für die Schwarze Elster oder die Königsbrücker Heide für die Pulsnitz negative Auswirkungen minimieren könnten.“
 
 Anja Heinrich, stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion:
 
 „Der vom Umweltministerium seit Jahren zugesagte Hochwasserschutz an der Schwarzen Elster und ihrer Nebenflüsse wurde bei der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete noch gar nicht berücksichtigt. Anstatt die Bürger, Unternehmen und Kommunen in der Region weiter zu verunsichern, sollte die Landesregierung schnellstens mit den notwendigen Planungen beginnen und die jeweiligen Hochwasserschutzmaßnahmen dann auch zügig umsetzen.“
 
 Rainer Genilke, Infrastrukturpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion:
 
 „Bereits in der vergangenen Wahlperiode hat die CDU-Fraktion darauf aufmerksam gemacht, dass der Hochwasserschutz zukünftig stärker auf die mittleren Fließgewässer gelegt werden muss, wie zum Beispiel die Schwarze Elster, Pulsnitz, Spree oder Stepenitz. Deshalb hat sich an der Forderung nach einem „Landesprogramm Hochwasserschutz“ für den Zeitraum bis 2020, also bis zum Ende der neuen EU-Förderperiode, nichts geändert. Die Landesregierung muss dringend klären, wie vorhandene Hochwasserschutz-Bauwerke unterhalten und Deiche gebaut bzw. saniert werden sollen. Darüber hinaus braucht Brandenburg zusätzliche Maßnahmen zum natürlichen Wasserrückhalt in der Fläche. Mit einem Landesprogramm muss auch dargestellt werden, wie all diese Maßnahmen finanziell und personell bis 2020 abgesichert werden können.
 
Beispielsweise herrscht bei den Fachkräften im Landesumweltamt seit Jahren ein eklatanter Mangel. Dort arbeiten zu wenige Wasserwirtschaftler, die die Aufgaben und Herausforderungen der nächsten Jahre angehen könnten. Insbesondere für den Bereich Planung und Genehmigung von Hochwasserschutzmaßnahmen bräuchte das Amt bereits heute zusätzliche 50 bis 60 Personalstellen.“
 
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