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Verpflichtungen Brandenburgs in der Asylpolitik

Björn Lakenmacher: Rot-Rot will zwar Geld vom Bund, macht aber seine Hausaufgaben nicht

In der Fragestunde im Parlament wollte der Innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Björn Lakenmacher, von der Landesregierung wissen, in welchem Zeitplan der Beschluss des Bundes und aller Länder zur Asylpolitik vom 18. Juni 2015 umgesetzt werden soll. Die Antworten empfand der CDU-Abgeordnete als ein Armutszeugnis: 
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„Am 18. Juni 2015 haben sich die Ministerpräsidenten der Länder mit dem Bund auf weitreichende finanzielle Unterstützungen einigen können. Im Gegenzug sind die Länder verschiedene Verpflichtungen gegenüber dem Bund eingegangen, um die Effizienz der Asylverfahren zu verbessern. Unter anderem hat Ministerpräsident Woidke zugestimmt, dass Brandenburg die Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für eine Aufenthaltsdauer von 3 Monaten erhöht, damit abgelehnten Asylbewerbern von dort und nicht durch die überforderten Kommunen zurückgeführt werden können. Weiterhin sollen gemäß dem Beschluss vom 18. Juni die Verwaltungsgerichte in die Lage versetzt werden, die Asylrechtsverfahren zu verkürzen und personelle und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, um bei jeder vollziehbaren Ablehnung, die Rückführung zügig veranlassen zu können.
 
Die Antworten des Innenministers lassen erkennen, dass die Landesregierung zwar das Geld vom Bund gerne nimmt, die getroffene Vereinbarung dagegen aber nur halbherzig umsetzen wird. Anstatt zu erläutern, wie das Land seinen Verpflichtungen nachkommen will, verwies Schröter abwechselnd auf die Zuständigkeiten von Bund und Kommunen. Der Innenminister bestätigte, das Brandenburg auch nach Abschluss der laufenden Erweiterung der Erstaufnahmekapazitäten weit davon entfernt sein wird, Asylbewerber dort mindestens 3 Monate beherbergen zu können. Die Landesregierung verfügt über keinen Plan, ihre Versprechungen gegenüber dem Bund einzuhalten.
 
Wie sehr es an Problembewusstsein mangelt wurde deutlich, als der Innenminister behauptete, dass die Asylrechtsverfahren in Brandenburg schon heute in angemessener Verfahrensdauer abgeschlossen werden. In Wirklichkeit ist Brandenburg mit durchschnittlich 10 Monate weit vom vereinbarten Ziel entfernt. Das Prinzip „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“ mag zu Rot-Rot passen, wird aber nicht ausreichen, um die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Asylpolitik zu bewältigen.“