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Anhörung zum Brandenburgischen Vergabegesetz

Dierk Homeyer: Immenser Verwaltungsaufwand wegen 16 Cent

In einer öffentlichen Anhörung zum Brandenburgischen Vergabegesetz im Wirtschaftsausschuss des Brandenburger Landtages kritisierten die angehörten Sachverständigen eine weitere Erhöhung des bürokratischen Aufwandes für die Verwaltung und die Unternehmen. „Die Anhörung hat die Bedenken der CDU-Fraktion bekräftigt“, teilte der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dierk Homeyer, nach der Anhörung mit. 
Nach Inkrafttreten des bundesgesetzlichen Mindestlohns seien die landesspezifischen Regelungen obsolet geworden. Von den Anzuhörenden wurden die unterschiedlichen Vergabemindestlöhne in den Ländern als äußerst problematisch bewertet. „Eine sofortige Angleichung an die bundesweiten Regelungen des Mindestlohngesetzes wäre eine erhebliche Entlastung sowohl für die Kommunen als auch für die Wirtschaft“, sagte Homeyer. „Anspruch und Realität gehen im Brandenburgischen Vergabegesetz weit auseinander. Die Landesregierung darf die ausdrücklichen Bitten der Unternehmen nicht ignorieren und muss die notwendigen Anpassungen im Gesetzentwurf vornehmen“, forderte Homeyer. „Wir können unseren Unternehmen nicht wegen 16 Cent einen solch immensen Verwaltungsaufwand aufbürden“, so der CDU-Politiker abschließend.