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Ingo Senftleben: EU-Kommission ermöglicht Spielräume und gibt Deutschland mehr Zeit

Zustimmung Bundesrat zur Düngeverordnung

 

Der Bundesrat hat heute der Novelle der bundesdeutschen Düngeverordnung zum Schutz des Grundwassers vor zu hohen Nitrateinträgen zugestimmt. Diese war erforderlich, um eine erneute Klage durch die EU-Kommission gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie und mögliche Strafzahlungen abwenden zu können. Dazu sagt Ingo Senftleben, agrar- und umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion:

„Die Zustimmung des Bundesrates zur Novelle der Düngeverordnung beendet hoffentlich eine jahrelange Auseinandersetzung mit der EU. Dass die EU-Kommission nach intensiven Verhandlungen der Bundesregierung nun Spielräume ermöglicht und Bund und Ländern jetzt zusätzlich Zeit zur Neuausweisung der sogenannten roten Gebiete mit nitratbelasteten Grundwasserkörpern bis zum Jahresende einräumt, ist in der aktuellen Corona-Pandemie ein wichtiges Signal und besonders im Sinne der Landwirte. Die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen und gesunden Nahrungsmitteln durch die Landwirte und Bauern ist systemrelevant und sehr wichtig.

Jetzt gilt es, bundeseinheitliche Kriterien für die Ausweisung der belasteten Gebiete und das Monitoring zu erarbeiten, in denen ab dem 1.01.2021 zusätzliche verpflichtende Einschränkungen in der Düngepraxis gelten. Dies muss differenziert und verursachergerecht erfolgen, so wie es Brandenburg bereits in der Vergangenheit zum Schutz des Grundwassers und damit auch des Trinkwassers gemacht hat. Gleichzeitig brauchen Landwirte für den Aufbau zusätzlicher Lagerkapazitäten für Gülle finanzielle Unterstützung und schnelle Behördenentscheidungen durch vereinfachte Bau- und Genehmigungsverfahren. Der Bund hat bereits angekündigt, u.a. für neue Ausbringungstechnik und Lagermöglichkeiten ein neues Bundesprogramm aufzulegen.“

Hintergrund
Zur Abgrenzung der „roten Gebiete“, in denen der Schwellenwert der Grundwasserverordnung für Nitrat von 50 Milligramm pro Liter überschritten wird, hat Brandenburg 1.172 Messstellen (entspricht 1 Grundwassermessstelle je 25 km²) sowie 144 Messstellen angrenzender Bundesländer herangezogen. Damit  hat Brandenburg bereits frühzeitig eine Binnendifferenzierung vorgenommen, die auch von Bauern und Landwirten gefordert war. Von den in Brandenburg liegenden Messstellen wurden 47 Messstellen, die den Schwellenwert für Nitrat überschreiten, zur Ausweisung der „roten Gebiete“ herangezogen. 40 Messstellen wurden nicht zur Ausweisung herangezogen, z.B. weil die Messstelle in einer Fläche liegt, in der keine landwirtschaftliche Nutzung stattfindet, oder die Messstelle eine Belastung zeigt, die auf frühere Nutzungen zurückzuführen ist, welche aktuell nicht mehr stattfindet (z.B. Rieselfelder). Insgesamt umfassen die „rote Gebiete“ in Brandenburg eine Fläche von ca. 29.000 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche. Dies entspricht einem Anteil von nur 2,3 Prozent der gesamten landwirtschaftliche Nutzfläche Brandenburgs.