Zur aktuellen Diskussion um die netzpolitische Entwicklung nach dem Beschluss des Europaparlaments zum Prinzip der Netzneutralität sagt die medienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Dr. Saskia Ludwig:
„Nach der Entscheidung des EU-Parlamentes zur grundsätzlichen Netzneutralität muss jetzt sichergestellt werden, dass die Ausnahmen für Spezialdienste nicht zur allgemeinen Regel werden. Jetzt sind die nationalen Regulierungsbehörden gefragt um den Grundsatz der Netzneutralität auch in der Praxis zu erhalten. Es darf nicht dazu kommen, dass die Hintertürchen der EU-Verordnung von großen Providern zur Umgehung der Netzneutralität missbraucht werden. Das Internet ermöglicht und fördert den freien Wettbewerb zwischen Unternehmen, dabei muss es bleiben.
Die Bundesregierung muss bei der Umsetzung der Verordnung in deutsches Recht auch die Interessen von Internetstartups berücksichtigen und die Rahmenbedingungen für deren Innovationsfähigkeit erhalten. Um die Chancen und Entwicklungspotentiale des Internets für alle Bürger und für alle Unternehmen gleichberechtigt zu erschließen, darf es kein Zwei-Klassen-Internet geben. Stattdessen muss für eine flächendeckende Breitbandversorgung gesorgt werden, denn ein offenes und freies Internet ist die Grundlage für digitalen Wandel sowie gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung.“