CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
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Tag des Mauerbaus als Gedenktag im Gesetz verankern

Jan Redmann: Ein gesetzlicher Gedenktag ist in Brandenburg notwendig und dem Leid der Opfer des SED-Unrechts angemessen

Am Mittwoch wurde im Landtag Brandenburg der Antrag der CDU-Fraktion beraten, den 13. August zum gesetzlichen Gedenktag zu erklären. Anlass für diesen Antrag war der zunehmend gleichgültige Umgang der Brandenburger Landesregierung mit dem Gedenken an die Mauer-Opfer. Rot-Rot lehnte den Antrag ab, gelobte aber Besserung. Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Jan Redmann, kritisierte die Ablehnung von SPD und Linke und sagte:
„Mindestens 140 Menschen wurden nach heutigen Erkenntnissen an der Mauer ermordet, erst in diesen Wochen wurden zwei weitere, bislang unbekannte Opfer festgestellt. Andere Quellen gehen noch von deutlich höheren Zahlen aus. Viele der Maueropfer starben auf dem Boden des heutigen Landes Brandenburg. 
 
Trotzdem hat die Landesregierung dieses Jahr mit keinem ihrer Mitglieder an Gedenkveranstaltungen zum Tag des Mauerbaus teilgenommen. Begründet wurde die geschlossene Abwesenheit damit, dass es sich beim 13. August nur um einen „anderen Gedenk- und Aktionstag“ und eben nicht um einen gesetzlichen Gedenktag handele. Damit offenbaren SPD und Linke eine zunehmende Gleichgültigkeit gegenüber dem Leid der Opfer des SED-Unrechts. 
 
Wir halten es für notwendig und angemessen, den Tag des Mauerbaus endlich auch in Brandenburg zu einem gesetzlichen Gedenktag zu machen. Wir wollen damit die Schicksale und das Leid der Opfer im Bewusstsein halten und die Lehren nachfolgenden Generationen vermitteln.“