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Kennzeichnungspflicht für Polizisten ab 2013

Polizisten in Brandenburg müssen ab 2013 Namensschilder tragen. Auf Initiative der CDU-Fraktion die große Mehrheit der Abgeordneten des Landtages Brandenburg eine Kennzeichnungspflicht beschlossen.

Mit der gesetzlichen Festlegung soll die Bürgernähe der Beamten und Transparenz unterstützt werden. „Zu einer bürgernahen und bürgerorientierten Polizei gehört insbesondere die Möglichkeit den einzelnen Polizeivollzugsbeamten im täglichen Dienstgeschehen persönlich anzusprechen“, erklärt Sven Petke, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Die Kennzeichnungspflicht kann allerdings im Einzelfall aufgehoben werden, wenn sie dem Zweck der Arbeit des Polizisten (z.B. Ermittlungen) entgegen steht. Beim Einsatz in geschlossenen Einheiten, z.B. auf Demonstrationen, kann das Namensschild durch ein anderes geeignetes Kennzeichen ersetzt werden. Mit diesem wäre eine nachträgliche Identifizierung des Polizisten möglich.
 
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