Sollte der Richterwahlausschuss bei der Wahl des ehemaligen DDR-Strafrichters zum Arbeitsrichter getäuscht worden sein, muss dessen Richterernennung rückwirkend zurückgenommen werden. Nach den Stasifällen in der Justiz kommt nun auch ans Tageslicht, dass in Brandenburg in den 1990er Jahren ehemalige DDR-Richter, die politische Strafurteile gegen DDR-Bürger verhängt hatten, als Richter oder Rechtsanwälte in den Justizdienst des Landes übernommen wurden. Das ist ein unhaltbarer Zustand und belegt, dass die Vergangenheit von ehemaligen DDR-Richtern bei der Übernahme in den Justizdienst entweder nicht genau geprüft oder bewusst in Kauf genommen wurde.
Die Landesregierung muss die Öffentlichkeit umfassend darüber informieren, welche jetzt noch tätigen Richter für die Staatssicherheit tätig waren oder politische Strafurteile verhängt haben. Nicht Vertuschung, sondern Aufklärung ist das Gebot der Stunde! Ministerpräsident Platzeck hat zu verantworten, dass das Land Brandenburg nicht zur Ruhe kommt, wenn er sich der Aufklärung in den Weg stellt.
Justizminister Schöneburg ist aufgefordert, das Parlament über die Übernahme von ehemaligen politischen DDR-Staatsanwälten und Richtern umgehend zu informieren.