CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
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CDU-Fraktion lehnt neues Richtergesetz als Rückschritt ab

Danny Eichelbaum: "Richtergesetz ist nicht zustimmungsfähig!"

Zur abschließenden Beratung des Richtergesetzes im Landtag Brandenburg erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum: „Das von der Landesregierung vorgelegte gemeinsame Richtergesetz in Berlin und Brandenburg ist für die CDU nicht zustimmungsfähig. Vielmehr ist Justizminister Volkmar Schöneburg in den wesentlichen Neuregelungen vor seiner Berliner Amtskollegin Giesela von der Aue eingeknickt. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein Rückschritt gegenüber dem bisherigen Richterrecht in Brandenburg und ein Wahlkampfgeschenk an die Berliner Justizsenatorin Giesela von der Aue.
In der Anhörung im Rechtsausschuss haben fast alle Experten den Gesetzentwurf abgelehnt. Mit diesem Gesetz macht Justizminister Volkmar Schöneburg eine Politik gegen die gesamte Brandenburger Justiz.
 
Das vorgesehene Richtergesetz enthält weder Erwägungen zur Selbstverwaltung der Justiz, wie sie sogar von der ministeriellen Arbeitsgruppe vorgeschlagen worden sind, noch akzeptable Mitbestimmungsrechte für die Richterinnen und Richter im Land. Gestärkt wird lediglich die Stellung der Ministerialverwaltung. Völlig systemwidrig und unter Verstoß gegen das Bundesrecht soll die Zuständigkeit der Richterdienstgerichte auf die völlig überlastete Verwaltungsgerichtsbarkeit übertragen werden. Für die Verlegung des Richterdienstgerichtshofes nach Berlin fehlt es an einer Ermächtigung!“ Mit einem Änderungsantrag forderte die CDU die Beibehaltung der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für die Richterdienstgerichte, das passive Wahlrecht für Proberichter, mehr Mitbestimmung für die Richter sowie eine verbesserte Teilzeitbeschäftigung für Richter und Richterinnen.
 
“ Insgesamt hält Eichelbaum fest: „Es stellt sich die Frage, warum Brandenburg vor Berlin einen Hofknicks macht und auf die bisher in der Praxis bewährten Vorschriften im Brandenburger Richtergesetz einseitig verzichtet.“