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Eichelbaum: SPD und Linke schaden dem Ansehen des Landesverfassungsgerichtes

Zur heutigen Ablehnung der Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen zum Verfassungsgerichtsgesetz erklärt Danny Eichelbaum:

Rot-Rot hat heute den Konsens aufgekündigt, die Besetzung des obersten Brandenburgischen Gerichtes fraktions- und parteiübergreifend zu regeln. 
Entgegen der verfassungsrechtlichen Stellungnahme von Justizminister Dr. Volkmar Schönburg (Linke) lehnten sie den Antrag ab, den Präsidenten und Vizepräsidenten des Landesverfassungsgerichtes zukünftig mit einer Zweidrittelmehrheit zu wählen. SPD und Linke schaden damit dem Ansehen des Landesverfassungsgerichtes und brüskieren den eigenen Justizminister," so Eichelbaum.
 
"Der Präsident und der Vizepräsident, die nun mit einfacher Mehrheit vom Landtag gewählt werden, sind damit zum Instrument der Regierungsmehrheit geworden. Die Regierungsfraktionen haben damit verhindert, dass der Präsident und Vizepräsident mit einer größt möglichen Legitimation und Neutralität ausgestattet werden. Gleichzeitig haben SPD und Linke die Abschaffung der Höchstaltersgrenze für Verfassungsrichter abgelehnt. In keinem anderen Verfassungsorgan gilt eine Höchstaltersgrenze, weder bei der Landesregierung noch im Landtag. Die Höchstaltersgrenze ist nicht mehr zeitgemäß und gehört abgeschafft."